Freitag, 8. Juni 2018

KODA Bayern widersetzt sich dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof

Bereits vor Jahren hat der BayVGH entschieden, dass Brauereien und andere gewerbliche Einrichtungen der Kirchen nicht dem kirchlichen Arbeitsrecht unterliegen. Eine Befreiung sei lediglich den caritativen und erzieherischen Einrichtungen der Kirchen zugestanden. Das gilt - wie im entschiedenen Fall der Klosterbrauerei Andechs - auch, wenn es sich um rechtlich unselbstständige Betriebe handelt.
Und gewerblich wird ein Betrieb schon tätig, wenn er seine Leistungen lediglich "auf dem Markt" für Jedermann anbietet (Thüsing, KuR).
 
Trotzdem hat die Bayerische Regional-KODA nun einen Arbeitskreis gebildet, um Brauereien und Gaststätten in kirchlichem Eigentum auch in das kirchliche Arbeitsrecht zu zwingen. Man darf gespannt sein, ob sich der Staat diese "Übergrifflichkeit" gefallen lässt.

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