Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen und entgegen anderslautender Gerüchte ist zu vernehmen, dass weder das Gesetzbuch der Katholischen Kirche (Codex juris canonici) noch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Streikverbot für die Beschäftigten der Katholischen Kirche und ihrer Caritas kennen.
Vorletztes Gerücht
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