Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch nach Jahrzehnten der Systemkonkurrenz zwischen Betriebsverfassungsgesetz und Mitarbeitervertretungsordnung hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile kein klarer Trend erkennbar ist. Zwischen Ordnungs- und Dienstgebern sowie Ordnungs- und Dienstnehmern besteht aber ein hoher Konsens darüber, dass es Vor- und Nachteile gäbe. Dieser Konsens sei ein grundlegendes Element der kirchlichen Betriebsverfassung, dem gegenüber die Frage, für wen die jeweiligen Vor- und Nachteile denn bedeutungsvoller wären, ohne Bedeutung ist. Denn entscheiden sei doch, dass die unterschiedlichen Systeme als Mittel gegen eine unangebrachte Verschwisterlichung kirchlicher Dienst- und weltlicher Arbeitnehmerinnen vorzüglich funktioniere und darin ihre unveränderte Bedeutung bewahre.
Vorletztes Gerücht
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