Samstag, 28. November 2015

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass,
genau so,
wie kürzlich beim Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes vom 20. November 2015,  der Rechtsstreit und der Gang durch die Instanzen alleine durch den Willen des Bistums Trier motiviert war,
das Recht auf Meinungsfreiheit zu stärken und klarzustellen,

so auch
auch der kirchliche Kampf gegen das Streikrecht und das (vermeintlich fehlende) Recht von MAVen, sich gewerkschaftlicher Unterstützung zu bedienen,
der Stärkung eben dieser Recht dient.

Denn nur was nicht billig zu haben ist, hat auch einen Wert.

Auch der entschiedene Widerstand gegen MAVO-Novellierungswünsche der MAVen und gegen den Wunsch einer Unternehmenbestimmung habe seinen (leicht erkennbaren) Zweck darin, den Vorteil und das Vorbild entsprechender weltlicher Normen drastisch zu demonstrieren.
Man sei allerdings auch nachhaltig irritiert über das flächendeckende Missverstehen der erwähnten Intentionen durch Mitarbeitervertretungen und KODAen und führe dies auf fehlende theologische Bildung (z.B. hinsichtlich der Rolle des Advocatus Diaboli und seiner Bedeutung) zurück.

Vorletztes Gerücht

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