Donnerstag, 19. November 2015

DGB: Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen ist ein erster Schritt


PM 106 - 18.11.2015
Pressemitteilung
Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen ist ein erster Schritt
Zur Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu Leiharbeit und Werkverträgen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin: 
"Regelungen zur Höchstüberlassung und zur gleichen Bezahlung in Leiharbeit sind ein erster, wenn auch noch unzureichender Schritt, um die Situation der Leiharbeitnehmer zu verbessern und den Missbrauch der Leiharbeit einzudämmen. Den Tarifvertragsparteien werden weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, so dass branchenspezifische Lösungen möglich sind. Die große Schwäche der Regelung liegt darin, dass Dauerarbeitsplätze weiterhin mit Leiharbeitnehmern besetzt werden können und so Stammbelegschaften verdrängt werden können. Das Personal-Karussell kann sich weiter drehen: Nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden. Das ist ein riesiges Schlupfloch und unterläuft die gesetzgeberischen Absichten.

Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass Arbeitnehmerüberlassung von Anfang an offen betrieben werden muss. Dass Werkverträge nicht mehr nachträglich mithilfe einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis "auf Vorrat" in Leiharbeit umgewandelt werden dürfen, erhöht das Risiko für "Schwarze Schafe". Diejenigen, die solche Praktiken betreiben, werden so gestellt, als hätten sie keine Erlaubnis - ihre Arbeitnehmer gelten als Arbeitnehmer des Einsatzbetriebes. Längst überfällig und somit zu begrüßen ist auch das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Für mehr Rechtsklarheit sorgt auch die ausdrückliche Regelung, dass Leiharbeiter bei den Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes mitgezählt werden.
Für das Problem der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Selbständigem hat der Gesetzgeber ebenfalls einen ersten Schritt getan, der allerdings nicht ausreichen wird. Durch die Verankerung der Abgrenzungskriterien im BGB wird die Kontrolle der Werkverträge erleichtert und für alle Beteiligten mehr Rechtsklarheit entstehen. Leider werden die Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen bei missbräuchlichen Verträgen nicht wirklich verbessert. Was hier fehlt, ist die Beweislastumkehr, die Arbeitnehmern und Betriebsräten helfen würde, ihre Rechte durchzusetzen und eine missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zu unterbinden.
Die Botschaft, dass Betriebsräte stärker einbezogen werden müssen, um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, ist bei der Regierung angekommen. Allerdings reicht es nicht aus, Betriebsräten bei Werkverträgen lediglich Informationsrechte zuzugestehen. Hier sind echte Mitbestimmungsrechte nötig."


Mit einer Kampagne fordert der derzeit "Klare Regeln für Werkverträge". Für einen Link zur Kampagnenseite aufs Bild klicken.DGB


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