...ver.di kämpft nicht gegen die Kirchen und richtet sich auch nicht gegen die Religiosität von Beschäftigten. Auch die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen die
Kirchen und ihr Recht, "ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes" zu ordnen und zu verwalten. Bei den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen handelt es sich aber nicht um "eigene Angelegenheiten" der Kirche, sondern vor allem um die Angelegenheiten der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für ver.di ist Streik kein Selbstzweck, Ziel sind vor allem gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die Beschäftigten, auch in kirchlichen Einrichtungen. Dazu muss als letztes Mittel auch Streik möglich sein.
aus:
ver.di-Bewertung zur schriftlichen Begründung des BAG-Urteils vom 20. November 2012/Maßgebliche Gründe für die Verfassungsbeschwerde
(Die Verfassungsbeschwerde findet sich als Nr. 7 unter den für das Jahr 2015 anstehenden Verfahren des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts; allerdings befand sich das Verfahren auch schon in der Liste der für 2014 anstehenden Verfahren)
[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.]
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