Der heutige 24. Todestag von Oswald von Nell-Breuning SJ ist für uns Anlaß, mal wieder an einige Zitate zu errinnern, die Pater Nell-Breunings kritische Einschätzung des arbeitsrechtlichen Sonderwegs der Kirchen dokumentieren:
"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."Oswald von Nell-Breuning, Kirchliche Dienstgemeinschaft, Stimmen der Zeit 1977, S. 707
"Die Kirchen sind nicht wie die Unternehmer von Haus aus Arbeitgeber; sie sind vielmehr erst durch die Entwicklung der neueren und neuesten Zeit in diese ihnen an sich fremde Rolle hineingewachsen, ohne sich bis jetzt dieser Tatsache mit allen sich daraus ergebenden Folgewirkungen voll bewusst geworden zu sein. Daraus erklärt sich das Suchen nach dem vermeintlichen „dritten Weg“. Diesen „dritten Weg“ werden sie nicht finden; den „dritten Weg“ gibt es nicht."[Schlußabsatz von: Arbeitnehmer in kirchlichem Dienst*, aus: Klute/Segbers (Hrsg): Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn, *Erstveröffentlichung in: Arbeit und Recht. Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis. Heft 11, Januar 1979.]
"Gelänge es der Kirche (den Kirchen), sich zu den Entschluss durchzuringen, auch für ihre Anstalten und Einrichtungen sich des Tarifvertrags als einer vom staatlichen Recht dargebotenen Möglichkeit "zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" zu bedienen, dann würde(n) sie nach meiner festen Überzeugung nicht nur sich nicht das Allergeringste vergeben, sondern dürfte(n) sich davon einen hohen Gewinn an Ansehen und Vertrauen in breiten Kreisen der Arbeitnehmerschaft versprechen. - Die Unternehmerschaft hat lange gebraucht, um die hohen Vorzüge unseres Tarifvertragssystems zu begreifen, die selbstverständlich auch ihren Preis kosten. Mein dringender Wunsch ist, dass auch bei den Kirchen diese Einsicht sich bald siegreich durchsetzt."
(aus: Oswald von Nell-Breuning SJ, Kirche(n) als Arbeitgeber, Erstveröffentlichung in ötv-magazin 3/1980, S. 33-35, hier zitiert nach Klute/Segbers (Hrsg.) Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn, S. 147)
Zum ersten Zitat kann man Klaus Lüdicke (Frankfurter Arbeitspapiere, Oswald von Nell-Breuning-Institut in FAgsF 40 "10 Jahre Grundordnung ..." - Sept. 2004, S. 91) zitieren: "Wenn die Dienstgemeinschaft eine "Gemeinschaft der Heiligen" wäre, müsste jedes Versagen durch Aussonderung beantwortet werden. Wenn die Dienstgemeinschaft dagegen auf dem Weg zur Heiligkeit ist, muß sie jeden alten, der sich der Weggemeinschaft nicht verweigert." Nachdem man nicht einmal sicher sein kann, ob alle Diözesanbischöfe den strengen Anforderungen der Heiligkeit genügen, ist die Dienstgemeinschaft sicher keine "Gemeinschaft der Heiligen". Und auch Heilige werden immer wieder um den richtigen Weg ringen müssen. Dann aber kann und darf ein Fehlverhalten nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
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