Sonntag, 9. August 2015

Medienrückblick - zur Grundordnung

Zur Änderung der Grundordnung und ihren diözesanen Umsetzungen bzw. Nichtumsetzungen haben wir in den letzten 14 Tagen wiederholt auf Medienberichte, insbesondere aus dem bayerischen Raum hingewiesen und selbst Position bezogen.

Wir tragen noch ein paar online verfügbare Artikel nach:
Leider nicht online zugänglich ist ein Beitrag von drei Freiburger Kirchenrechtlern,  Prof. Georg Bier, Benedikt Steenberg und Benjamin Vogel. In einem Beitrag mit dem Titel "Was hat die Novellierung des kirchlichen Arbeitsrechts gebracht? - Alles neu und doch beim Alten" im Juli-Heft der Herder-Korrespondenz, S. 21-24, befassen sie sich mit der geänderten Grundordnung deutlich kritischer als es in den säkularen Medien wahrnehmbar ist.
Der Artikel setzt einen deutlichen Kontrapunkt zur positiven Bewertung der Änderungen in den weltlichen Medien, das zusammenfassende Schlussfazit läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: 
"Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst bringt die Novelle keine greifbaren Verbesserungen. Entscheidungen  des Dienstgebers bleiben für  sie weiterhin  unkalkulierbar.   Ob ein bestimmtes Handeln im konkreten Einzelfall als schwerwiegender Loyalitätsverstoß angesehen wird und zur Kündigung führt, darüber entscheidet souverän der Dienstgeber. Die Kriterien, die er dabei von Rechts wegen zugrunde zu legen hat, sind unbestimmt und lassen ihm weiten Raum für Interpretationen. Die zahlreichen Faktoren, die in eine Einzelfallabwägung einfließen sollen, belassen einem geschickt argumentierenden Dienstgeber die Möglichkeit, selbst in vermeintlich gleichgelagerten Fällen unterschiedliche Konsequenzen zu rechtfertigen. Beschäftigte, die beispielsweise als Geschiedene über eine Wiederheirat  nachdenken oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen wollen, sind daher auch künftig gut beraten, von solchen Vorhaben Abstand zu nehmen.  Sie mögen auf größere Milde des Dienstgebers hoffen. Darauf verlassen können sie sich nicht. Vor  diesem  Hintergrund hätte  es einer Überarbeitung  der Grundordnung nicht  bedurft.  Die Novelle ist vor allem Symbolpolitik. Die deutschen  Bischöfe  demonstrieren  ihr  Bemühen, der schwindenden gesellschaftlichen Akzeptanz ihres Dienstrechts und den Herausforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen. Tatsächlich erweitern sie allenfalls ihren Handlungsspielraum als Dienstgeber. Die individuelle Rechtsposition der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wird durch die Novelle nicht gestärkt." (Herder-Korrespondenz 7/2015, S. 24)


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