Samstag, 8. August 2015

Breaking news: Schlichtungsvorschlag abgelehnt!

hier die offizielle Medieninformation von ver.di
M e d i e n i n f o r m a t i o n

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand
www.verdi.de

Tarifrunde zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes: 69,13 Prozent der Mitglieder lehnen den Schlichterspruch ab
Berlin, 08.08.2015

Die Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über den Schlichterspruch im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst ist abgeschlossen. Insgesamt lehnten 69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst den Schlichterspruch ab.

Das Ergebnis wird am heutigen Samstag (8. August 2015) von den Delegierten aus den Streik-Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes auf der vierten bundesweiten ver.di-Streikdelegiertenkonferenz in Fulda beraten. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion wird am kommenden Dienstag, 11. August 2015, die Bundestarifkommission von ver.di in Frankfurt am Main über das weitere Vorgehen entscheiden.

2 Kommentare:

  1. Allein wegen der langen Geltungszeit ist diese Ablehnung zu Recht Erfolgt! Was aber noch wichtiger ist, ein Entgeltungs-Tarifvertrag für den Sozial/Erziehungsdienst muss in Zukunft,Allgemein Tariflich Erklärt Werden!!! Immerhin sind ca.75-80% dort Beschäftigt,für die Allgemein-Verbindlichkeit reichen ja über 50%!! Siehe als Beispiel die Ver.di bei den Verhandlungen in Niedersachsen im Altenpflege-Bereich/Sozial-Bereich !Dort wollen alle Wohlfahrtsverbände die Allgemeinverbindlichkeit! Klaus Klemenz(Ehemaliger Konzern-Betriebsratsvorsitzender in einen Privaten Behinderten-Konzern(

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  2. Lieber Klaus,
    den Satz, dass 75 - 80 % der Beschäftigten für die Allgemeinverbindlichkeit sind, versteh ich nicht. Kannst Du das bitte näher erläutern? Das Tarifvertragsgesetz geht davon aus, dass mehr als 50 % der Beschäftigten tarifgebunden sein müssen. Und dieses Quorum erreichen wir in Bayern mit den kommunalen Einrichtungen alleine nicht.
    Ich mach das mal bei den KiTAs fest, bei Behinderteneinrichtungen dürfen die Kommunen noch schwächer sein:
    Zum Stand von 2009 hatten wir in Bayern folgende KITAs:
    7.703 Kindertagesstätten in Bayern, davon
    2.654 von kath. Kirche und Caritas (überwiegend „Pfarrkindergärten“ der Kirche, weniger Caritas-Einrichtungen)
    2.356 von kommunalen Trägern
    1.079 von evang. Kirche und Diakonie
    314 von der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
    213 vom parität. Wohlfahrtsverband
    99 vom BRK
    Rest sonstige (Betriebskindergärten, private Anbieter …)
    Auch wenn sich die absoluten Zahlen inzwischen sicher geändert haben - die prozentuale Verteilung dürfte in etwas gleich geblieben sein, und das ergibt, dass die Kommunen - obwohl die Beschäftigten dort für die Aufwertung der gesamten Branche kämpfen - nur etwa 30 % der Einrichtungen und damit nur etwa 30 % der Beschäftigten vertreten. Mit der geforderten 50 % Tarifbindung nach TVG kommen wir da nicht weiter:
    Kommune, kath. Kirche und Caritas – die materiell TVöD SuE anwenden – haben zusammen 65 % aller Einrichtungen.
    Die kirchlichen Träger (kath. und evang. Kirche, Caritas und Diakonie – haben zusammen 48 % aller Einrichtungen. Wir müssen also zumindest kath. Kirche und Caritas in die Tarifbindung bekommen, wenn das Argebnis für die KiTAs allgemeinverbindlich sein soll.

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