- und eine dementsprechend hohe Refinanzierung durch den Staat!
Seitens der Gewerkschaften war die Schlichtungsempfehlung für den Sozial- und Erziehungsdienst aus mehreren Gründen abgelehnt worden:
Die kommunalen Arbeitgeber verweigern jede Nachbesserung mit dem Argument, die kommunalen Kassen seien nicht weiter strapazierbar.
Eine kurze Gegenüberstellung der Argumente ist u.a. hier von der Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt.
Tatsächlich erwartet heute kaum eine Erzieherin dass sie in diesem Beruf das Rentenalter erreichen kann. Auch der VdK bestätigt, dass "dass zum Beispiel Erzieherinnen oder Krankenpfleger ihre Tätigkeit nicht bis 65 ausüben können". Dies liegt vor allem auch an der gesundheitlichen Belastung des Berufs. "Nach Daten unterschiedlicher Krankenkassen sind die Arbeitsunfähigkeitstage dieser Berufsgruppe in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und liegen stark über dem Bundesdurchschnitt." (Quelle mit weiteren Ausführungen). Im Rentenalter droht dann wegen der geringen Verdienste die "Altersarmut":
Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter. In Bayern gehören Kindertagesstätten zu den Bildungseinrichtungen, für die mit dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ein Lehrplan geschaffen wurde, der mit dem Lehrplan für Grundschulen vergleichbar ist. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber erst vor zwei Jahren das schöne Wort "Integration" im Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) durch das noch schönere Wort "Inklusion" ersetzt. Von den Erzieherinnen wird also immer mehr "Qualität" gefordert, während die Eingruppierungsregelungen nicht angepasst wurden.
Dabei können sich Bund und Länder seit Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen. Nach Angabe des statistischen Bundesamtes "wurden in Deutschland (im Jahr 2014) insgesamt 643,6 Milliarden Euro Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden (Gebietskörperschaften) eingenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 23,9 Milliarden Euro (+ 3,9 %)."
Wenn unter solchen Vorzeichen keine Aufwertung "finanziert werden kann" - wann dann?
Der Aussage der Kommunen, mehr sei "nicht finanzierbar" muss dann die Frage entgegen gestellt werden, wofür diese Steuereinnahmen denn verwendet werden, wenn nicht für Förderung der Kinder - also die Zukunft der Gesellschaft. Kann es wichtigere Aufgaben geben?
"Wer zahlt schafft an" sagt man in Bayern - und umgekehrt gilt auch: "Wer anschafft, muss auch zahlen". Der Staat kann nicht einerseits die Anforderungen immer höher schrauben, und andererseits die Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Beschäftige "im Regen stehen lassen".
Die Erzieher und Erzieherinnen kämpfen nicht für sich, sondern für "ihre Kinder", besser - für "unsere Kinder". Es wird an der Zeit, dass sich die Träger der Kindertagesstätten - also Kommunen und freigemeinnützige Träger - mit den Gewerkschaften zusammen setzen, um die nötige Aufwertung der Erziehungsdienste zu erreichen. Der Staat fordert aus dem Subsidiaritätsgrundsatz heraus vor allem auch "freigemeinnützige Träger", auch, um Erziehungsmonopole zu vermeiden. Daher sind auch die "freigemeinnützigen Träger" gefordert, an der benötigten Aufwertung mit zu wirken.
Und es wäre äußerst unklug, wenn sich die unterschiedlichen Träger hierbei verweigern würden. Das Beispiel in der Altenpflege mit einer Vielzahl privater Einrichtungen sollte abschreckend genug sein. Nach "McPflege" brauchen wir nicht noch die "McKiTA". Im Bereich der sozialen Dienste darf es keine gegenseitige Preis- und Lohnkonkurrenz geben, sondern einen gemeinsamen Einsatz für angemessene und faire Arbeitsbedingungen, angemessene und faire Löhne - und eine dementsprechend hohe Refinanzierung durch den Staat, der auch die Anforderungen an die "Bildungseinrichtung KiTA" festsetzt.
Bei der Gelegenheit: mit der Mitte Mai im bayerischen Kabinett beschlossenen Erhöhung des "Basiswerts" von ursprünglich rund 982 Euro auf künftig 1.035 Euro hat der Freistaat Bayern die von ver.di geforderten verbesserten Eingruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst bereits zumindest teilweise schon in der Refinanzierung berücksichtigt. Soweit ersichtlich ist diese verbesserte Förderung noch in keiner bayerische Einrichtung an das Personal "weiter gereicht" worden. Der gemeinsamen Einsatz muss also auch gewährleisten, dass eine verbesserte Finanzierung auch den Beschäftigten zugute kommt.
meint
Erich Sczepanski
- Die Empfehlung hätte für Berufsanfänger als Erzieherinnen auf einer Vollzeitstelle nur eine Gehaltsanhebung um ca. 30,- € brutto gebracht. Und das, obwohl über 60 % der Betroffenen nur in Teilzeit tätig sind. Eine Aufwertung, um den Beruf attraktiver zu machen, sieht anders aus.
- Bei einem Wechsel - viele der Stellen für Berufsanfänger sind wegen der wechselnden Buchungszeiten der Kinder nur befristet - werden die Beschäftigungszeiten in früheren Arbeitsverhältnissen nicht ausreichend berücksichtigt (fehlende Anerkennung von Stufenlaufzeiten).
- Die Tätigkeiten von Sozialarbeitern sind im Schlichterspruch kaum und teilweise gar nicht berücksichtigt worden. Dabei ist das gerade die Berufsgruppe, die z.B. mit zerrütteten Familienverhältnissen, traumatisierten minderjährigen Flüchtlingen u.a. "Problemfällen" konfrontiert wird.
- Die lange Laufzeit von 5 Jahren verwehrt es den Beschäftigten, vorher erneut eine Aufwertung ihrer Tätigkeiten geltend zu machen.
Die kommunalen Arbeitgeber verweigern jede Nachbesserung mit dem Argument, die kommunalen Kassen seien nicht weiter strapazierbar.
Eine kurze Gegenüberstellung der Argumente ist u.a. hier von der Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt.
Tatsächlich erwartet heute kaum eine Erzieherin dass sie in diesem Beruf das Rentenalter erreichen kann. Auch der VdK bestätigt, dass "dass zum Beispiel Erzieherinnen oder Krankenpfleger ihre Tätigkeit nicht bis 65 ausüben können". Dies liegt vor allem auch an der gesundheitlichen Belastung des Berufs. "Nach Daten unterschiedlicher Krankenkassen sind die Arbeitsunfähigkeitstage dieser Berufsgruppe in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und liegen stark über dem Bundesdurchschnitt." (Quelle mit weiteren Ausführungen). Im Rentenalter droht dann wegen der geringen Verdienste die "Altersarmut":
"Die meisten Erzieher erreichen die Grundrente nicht.(Quelle).
Viele benötigen Zweitjob, um über die Runden zu kommen – „Wir verdienen weniger als Maschinisten, obwohl wir mit der Zukunft arbeiten“
Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter. In Bayern gehören Kindertagesstätten zu den Bildungseinrichtungen, für die mit dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ein Lehrplan geschaffen wurde, der mit dem Lehrplan für Grundschulen vergleichbar ist. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber erst vor zwei Jahren das schöne Wort "Integration" im Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) durch das noch schönere Wort "Inklusion" ersetzt. Von den Erzieherinnen wird also immer mehr "Qualität" gefordert, während die Eingruppierungsregelungen nicht angepasst wurden.
Dabei können sich Bund und Länder seit Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen. Nach Angabe des statistischen Bundesamtes "wurden in Deutschland (im Jahr 2014) insgesamt 643,6 Milliarden Euro Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden (Gebietskörperschaften) eingenommen. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 23,9 Milliarden Euro (+ 3,9 %)."
Wenn unter solchen Vorzeichen keine Aufwertung "finanziert werden kann" - wann dann?
Der Aussage der Kommunen, mehr sei "nicht finanzierbar" muss dann die Frage entgegen gestellt werden, wofür diese Steuereinnahmen denn verwendet werden, wenn nicht für Förderung der Kinder - also die Zukunft der Gesellschaft. Kann es wichtigere Aufgaben geben?
"Wer zahlt schafft an" sagt man in Bayern - und umgekehrt gilt auch: "Wer anschafft, muss auch zahlen". Der Staat kann nicht einerseits die Anforderungen immer höher schrauben, und andererseits die Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Beschäftige "im Regen stehen lassen".
Die Erzieher und Erzieherinnen kämpfen nicht für sich, sondern für "ihre Kinder", besser - für "unsere Kinder". Es wird an der Zeit, dass sich die Träger der Kindertagesstätten - also Kommunen und freigemeinnützige Träger - mit den Gewerkschaften zusammen setzen, um die nötige Aufwertung der Erziehungsdienste zu erreichen. Der Staat fordert aus dem Subsidiaritätsgrundsatz heraus vor allem auch "freigemeinnützige Träger", auch, um Erziehungsmonopole zu vermeiden. Daher sind auch die "freigemeinnützigen Träger" gefordert, an der benötigten Aufwertung mit zu wirken.
Und es wäre äußerst unklug, wenn sich die unterschiedlichen Träger hierbei verweigern würden. Das Beispiel in der Altenpflege mit einer Vielzahl privater Einrichtungen sollte abschreckend genug sein. Nach "McPflege" brauchen wir nicht noch die "McKiTA". Im Bereich der sozialen Dienste darf es keine gegenseitige Preis- und Lohnkonkurrenz geben, sondern einen gemeinsamen Einsatz für angemessene und faire Arbeitsbedingungen, angemessene und faire Löhne - und eine dementsprechend hohe Refinanzierung durch den Staat, der auch die Anforderungen an die "Bildungseinrichtung KiTA" festsetzt.
Bei der Gelegenheit: mit der Mitte Mai im bayerischen Kabinett beschlossenen Erhöhung des "Basiswerts" von ursprünglich rund 982 Euro auf künftig 1.035 Euro hat der Freistaat Bayern die von ver.di geforderten verbesserten Eingruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst bereits zumindest teilweise schon in der Refinanzierung berücksichtigt. Soweit ersichtlich ist diese verbesserte Förderung noch in keiner bayerische Einrichtung an das Personal "weiter gereicht" worden. Der gemeinsamen Einsatz muss also auch gewährleisten, dass eine verbesserte Finanzierung auch den Beschäftigten zugute kommt.
meint
Erich Sczepanski
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