Samstag, 8. August 2015

Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes: Ablehnung des Schlichterspruchs ist Handlungsauftrag für Fortsetzung des Streiks

In der Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über die Schlichtung im Sozial- und Erziehungsdienst haben 69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder den Schlichterspruch abgelehnt. „Das ist ein klarer Handlungsauftrag, den Streik fortzusetzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Samstag in Fulda.

Eine solch klare Ablehnung einer Schlichtungsempfehlung sei außergewöhnlich, so Bsirske. „Das ist ein klares Signal an die eigene Gewerkschaft, aber auch an die Arbeitgeber, die gut beraten sind, dieses Signal der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ernst zu nehmen.“ Die Beschäftigten erwarteten eine echte Aufwertung ihrer Tätigkeiten. „Dies ist mit dem Schlichterspruch aus Sicht der ver.di-Mitglieder nicht eingelöst worden.“ So seien Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen fast leer ausgegangen. Für das Gros der Erzieherinnen in der Entgeltgruppe S 6 wären es bei Vollzeitarbeit 60 Euro monatlich mehr gewesen. Allerdings arbeiteten 62 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit, so dass am Ende oft nur 30 Euro brutto mehr rauskämen. „Das ist nicht die Aufwertung, die die Kolleginnen zu Recht erwarten“, so Bsirske.

„Die Schlichtung dient der Befriedung des Tarifkonflikts, dies ist erkennbar nach Meinung der ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst nicht gelungen, deshalb ist die Schlichtung gescheitert. Das wird auch die Grundlage für die Empfehlung an die Bundestarifkommission sein, die am kommenden Dienstag (11. August 2015) über das weitere Vorgehen entscheidet“, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Wenn die Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen am kommenden Donnerstag (13. August 2015) nicht zu substanziellen Verbesserungen bereit seien, dann werde der Streik fortgesetzt. „Wann und wie, werden wir jetzt miteinander bereden. Dabei werden wir auch zu unkonventionellen Streikformen greifen.“

Quelle:
Pressemitteilung Ver.di, 8. August 2015

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