Freitag, 7. August 2015

Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge

"Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der  Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu."

Quelle:
Sozialethischer Zwischenruf: Plädoyer für Tarifverträge in Diakonie und Caritas (Juni 2004)

Der Text ist unterzeichnet von: Pfr. Wolfgang Belitz, Sozialwissenschaftliches Institut der EKD, Bochum/Hiltrud Broockmann, Gewerkschaftssekretärin, EKD-Synodale/Henriette Crüwell, Juristin und Theologin/Prof.  Dr.  Friedhelm  Hengsbach,  Sozialethiker  Hochschule  St.  Georgen, Frankfurt/Prof. Dr. Werner Krämer, Sozialethiker, Universität Dortmund/Privatdozent Dr. Matthias Möhring-Hesse, Institut für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Münster/Privatdozent  Dr.  Wolfgang  Schroeder,  Theologe  und  Politikwissenschaftler, Universität Frankfurt/Dr. Walter Sohn, Sozialethiker, Oberursel/Privatdozent Dr. Franz Segbers, Sozialethiker, Universität Marburg.

[Die Sommerzeit nutzen wir, um nochmal an alte und neue prägnante Zitate zu erinnern, welche Themen zum Gegenstand haben, die uns interessieren.] 

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