Donnerstag, 20. August 2015

Unterstützer der Woche: Stefan Sell

06.04.2015 - Prof. Stefan Sell, Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz

Es geht mehr als nur um bessere Bezahlung: "Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden", sagt Prof. Stefan Sell, Unterstützer der Woche und Direktor des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz.
"ErzieherInnen spielen eine Schlüsselrolle in der Bildungsbiographie von Kindern. Sie legen das Fundament für ihre Entwicklung im Leben. Eine bessere Bezahlung ist angemessen. Aber das reicht nicht: Das Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern muss aufgehoben, die Finanzierung von Kitas endlich neu geordnet werden. Der Zeitpunkt für Tarifverhandlungen passt perfekt: Seit dem Kitaausbau ist die Bereitschaft in der Gesellschaft viel größer geworden, einen Arbeitskampf mitzutragen. Die Leute wissen, was sie ErzieherInnen zu verdanken haben."

Diese Nachricht entnehmen wir dem Internet-Auftritt unserer Schwestergewerkschaft GEW. So sehr wir allerdings Prof. Sell schätzen, den wir bei Gelegenheit auch hier im Blog immer wieder zitieren. In einem müssten wir Prof. Sell widersprechen (wenn er denn richtig zitiert wurde). Es gibt kein "Streikverbot von Erzieherinnen bei nicht-kommunalen Trägern". Es gibt allenfalls eine tarifvertragliche Friedenspflicht, die aber nur dort greift, wo es ungekündigte Tarifverträge gibt.
Dort, wo schon keine Tarifverträge bestehen - und das ist insbesondere bei sämtlichen kirchlichen Einrichtungen der Fall, die sich auf dem "Dritten Weg" bewegen - dort kann es auch keine Friedenspflicht geben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Und die vom BAG für ein Streikverbot vorgelegten Hürden sind bisher nirgends - auch nicht nach der Grundordnungs-Novellierung der katholischen Kirche - errichtet. Aber darauf kommt es gar nicht an. Ein kirchengesetzliches Streikverbot wäre Mumpitz, es verstößt nicht nur gegen das "für alle geltende Gesetz" sondern insbesondere gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Und deshalb wird demnächst auch das Bundesverfassungsgericht ein kirchengesetzliches Streikverbot kippen müssen.

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