Die Mitglieder Arbeitsrechtlicher Kommissionen sind individuelle Personen und bleiben es auch dann, wenn sie von Gewerkschaften benannt werden. Nach den kirchlichen Bestimmungen dürfen die Mitglieder von Arbeitsrechtlichen Kommissionen keine Weisungen entgegennehmen und sie dürfen zu keiner Rechenschaft verpflichtet werden. Sie sind weisungsfrei und rechenschaftsfrei.
Vertreter /innen der Gewerkschaft ver.di sind an die Satzung und an die Beschlüsse der von den Mitgliedern der Gewerkschaft ver.di gewählten Gremien gebunden. Vertreter /innen der Gewerkschaft ver.di unterliegen der demokratischen Kontrolle der Gewerkschaftsmitglieder. Sie sind insbesondere in Tarifverhandlungen weisungsgebunden und gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern und den zuständigen Gremien rechenschaftspflichtig.
Die Gewerkschaft ver.di entsendet keine Vertreter /innen in Arbeitsrechtliche Kommissionen, weil die Arbeitsweise der Arbeitsrechtlichen Kommissionen einseitig von den kirchlichen Arbeitgebern vorgegeben und geändert werden.
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