Arbeitsrechtliche Kommissionen sind kirchliche Gremien bzw. Verbandsgremien von Diakonie und Caritas. Sie sind nicht neutrale Verhandlungsorte. In Arbeitsrechtlichen Kommissionen legen die kirchlichen bzw. verbandlichen Leitungsorgane die Bedingungen fest, unter denen verhandelt wird.
Die Kirchen- und Verbandsleitungen entscheiden über die Errichtung der Arbeitsrechtlichen Kommissionen, ihre Größe, ihre Befugnisse, Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen an die Mitglieder, Entscheidungsverfahren, Art der Beschlussfassung, Amtsdauer und deren Änderungen. Dieses einseitige Recht der kirchlichen Arbeitgeber ist in der jüngsten Vergangenheit auch dazu benutzt worden, um Ordnungen für Arbeitsrechtliche Kommissionen so zu ändern, dass widerständige Arbeitnehmervertreter/innen aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen herausgedrängt wurden (z. B. ARK DW EKD und ARK Hessen Nassau).
Die Gewerkschaft ver.di nimmt an Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht teil, weil die Verhandlungsbedingungen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen von den Leitungsinstanzen der anderen Verhandlungsseite bestimmt werden.
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