Unter Hinweis auf unseren Beitrag vom letzten Sonntag setzen wir die Reihe fort:
Hier ein Hinweis auf einen hpd-Beitrag zum Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats.
Die Stadt möchte demnach das Verhältnis der freien Träger zu den kommunal üblichen Einstellungs- und Beschäftigungskriterien und Tarifzahlungen klären.
Kirchliches Arbeitsrechtergänzend ein Bericht der Stuttgarter Zeitung:
27.02.2014 · Nr. 17958
Städtische Beschäftigungskriterien für Kirchen?
In diesem Zusammenhang ließ ein Antrag aller Ratsfraktionen aufhorchen. Darin würdigen sie zwar die Arbeit der Freien Träger als Partner der Jugendhilfe und Sozialpolitik. Und sie fordern von der Verwaltung, ein transparentes Fördersystem zu erarbeiten sowie automatisch eine Anpassung der Förderung für freie Träger vorzuschlagen, wenn es eine tarifliche Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt gibt. Die Hilfe sei aber abhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Gleichzeitig werden die kirchlichen Träger ultimativ aufgefordert, künftig „die bei der Stadt üblichen Einstellungs- und Beschäftigungskriterien“ zu erfüllen.
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