Donnerstag, 17. Februar 2022

Juristen basteln an neuem Arbeitsrecht für die Katholische Kirche

Gestern haben wir noch darauf hingewiesen:
da sitzen also ein paar "besonders katholische" Juristen zusammen, und haben dann nichts anderes zu tun, als zusammen (in einem Atemzug) mit dem Verbot der "perversen Sexualität" auch noch ein Kooperationsverbot mit Gewerkschaften in den Entwurf der Grundordnung zu schreiben - was schon damals völlig konträr zum päpstlichen Lehramt stand. Und die Bischöfe wissen nichts besseres, als das alles in einem Kirchengesetz für ganz Deutschland in Kraft zu setzen.
Heute geben wir nun bekannt (trara):
"In wesentlich veränderter Form"
Der Jurist Hermann Reichold geht davon aus, dass das Arbeitsrecht der katholischen Kirche bis zum Sommer überarbeitet wird. Die entscheidenden Passagen der sogenannten Grundordnung würden dann der Bischofskonferenz vorlegt.
(Quelle)
Und wir müssen befürchten, dass sich die ganze Änderung wieder nur auf das bezieht, was ohnehin niemand - und auch keinem Gericht - mehr verständlich zu machen ist: auf die persönliche Lebensführung der Beschäftigten und darauf, wen diese lieben und schätzen dürfen.
Darf man fragen, ob und wie da künftig auch die katholische Soziallehre berücksichtigt wird? Man kann schließlich den größten Unsinn juristisch einwandfrei formulieren ...

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