Wir machen nun im Süden weiter:
Baden-Württemberg:
Ungelerne Pflegehelfer (Engeltgruppe P 4):
Amtliche Lohntabelle:
Grundvergütung von 16,93 Euro je Stunde. Zuzüglich Zuschläge von 19,78 Prozent für Nachtarbeit, 25,95 Prozent für Sonntagsarbeit und 60,28 Prozent für Feiertagsarbeit
Erzbistum Freiburg - Region Baden-Württemberg) - durchschnittlich 156 Arbeitsstunden **) monatlich:
Grundentgelt Stufe 1: 2.478,74 € entsprechend 15,99 Euro je Stunde zuzüglich 120,00 Euro mtl. Pflegezulage = 0,77 €/Std.;
Entwicklungsstufe 6: 2.674,91 € entsprechend 17,17 Euro je Stunde zuzüglich 120,00 Euro mtl. Pflegezulage = 0,77 €/Std.;
Zuschlag 15 % für Nachtarbeit, 25 v.H. für Sonntagsarbeit und 35 Prozent für Feiertagsarbeit (§ 6 Anl. 32 AVR Caritas)
Fachkräfte mit dreijähriger Ausbildung (Engeltgruppe P 7):
Amtliche Lohntabelle:
Grundvergütung 23,24 Euro je Stunde zuzüglich Zuschlage w.o.a.
Erzbistum Freiburg (Region Baden-Württemberg) - durchschnittlich 156 Arbeitsstunden **) monatlich:
Grundentgelt Stufe 2: 3.003,43 € entsprechend 19,25 Euro je Stunde zuzüglich 120,00 Euro mtl. Pflegezulage = 0,77 €/Std.;
Entwicklungsstufe 6: 3.725,19 € entsprechend 23,88 Euro je Stunde zuzüglich 120,00 Euro mtl. Pflegezulage = 0,77 €/Std.;
Zuschlag 15 % für Nachtarbeit, 25 v.H. für Sonntagsarbeit und 35 Prozent für Feiertagsarbeit (§ 6 Anl. 32 AVR Caritas)
*)
Üblicherweise meint, dass es auch Abweichungen gibt, die sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung gehen können.
**)
Die 4 Wochen/Monat stimmen nur bei einem Monat mit 28 Tagen. Tatsächlich sind die meisten Monate 30 oder 31 Tage lang, was dann auch mehr Wochenarbeitstage ergibt, weil der Monat eigentlich 4,348 Wochen hat und sich daher eigentlich 169 Stunden ergeben.
Mit unserer Berechnung runden wir zugunsten der Caritas.
Die 4 Wochen/Monat stimmen nur bei einem Monat mit 28 Tagen. Tatsächlich sind die meisten Monate 30 oder 31 Tage lang, was dann auch mehr Wochenarbeitstage ergibt, weil der Monat eigentlich 4,348 Wochen hat und sich daher eigentlich 169 Stunden ergeben.
Mit unserer Berechnung runden wir zugunsten der Caritas.
Wir wollen hier die groben Orientierungs-Vergleiche beenden und auf die wesentlichen Ergebnisse bzw. Punkte unseres "Marathons" eingehen:
1. These:
Auch bei der Caritas gibt es Arbeitsplätze, mit denen die Altersarmut - d.h. die Beanspruchung von Sozialhilfe im Alter - vorprogrammiert ist.
Das ist mit zwingenden Vorgaben des universellen Kirchenrechts unvereinbar.
Begründung:
Derzeit gelten laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 41.541 Euro als jährliches Durchschnittsentgelt. Anhand dieses Durchschnitts werden die sogenannten Rentenpunkte bemessen. Wer also genau 41.541 Euro im Jahr verdient, erhält am Ende dieses Jahres 1,0 Rentenpunkte.Quelle: FR vom 11.02.2022 - So viel muss man verdienen, um im Alter über die Runden zu kommen
Aber wie viel muss man bei einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden verdienen, um auf ein Jahresbruttogehalt von 41.541 Euro und damit auf 1,0 Rentenpunkte zu kommen? Dieser Wert kann sich immer wieder ändern. Derzeit liegt er in den alten Bundesländern aber bei 34,19 Euro und in den neuen Bundesländern bei 33,23 Euro.
Ein Beispiel: Wer in Westdeutschland 45 Jahre lang genau das entsprechende Durchschnittsentgelt für einen Rentenpunkt, also aktuell 41.541 Euro, verdient, hat am Ende genau 45 Rentenpunkte. Das bedeutet nach der Rentenformel also 45 Mal die aktuellen 34,19 Euro und ergibt somit eine monatliche Rente von 1538,55 Euro im Monat.
...
Rentenexperte Johannes Steffen erklärte gegenüber Bild.de, dass derzeit ein Stundenlohn von 16,27 Euro nötig sei, um später als alleinstehender Rentner ohne Stütze über die Runden zu kommen. Ab 21,19 Euro würde man die Eckrente von 1538,55 Euro erhalten.
Vgl. den aktuellen WSI-Mindestlohnbericht 2022
2. These:
Die Caritas ist nicht "alleine auf dem Markt". Sie muss sich dem Preis-Wettbewerb mit Dritten stellen. Das betrifft einerseits die Refinanzierung (auch durch Eigenbeteiligungen der Angehörigen oder Bewohner), andererseits aber auch die Kosten, zu denen im Dienstleistungsbereich insbesondere die Arbeitskosten zählen.
Hier bezahlt die Caritas wohl nur so viel, wie zur Personalaquise unumgänglich ist. Das wird etwa bei den Grundvergütungen für neu eingestellte Fachkräfte und den Zuschlägen für Feiertagsarbeit deutlich.
Die Caritas leidet unter der Preis-Konkurrenz privater Finanzinvestoren. Deren "Schmutzkonkurrenz" verhindert, dass auch bei der Caritas umfassend angemessene Löhne bezahlt werden können.
Begründung:
3. These:
Aus dieser Schmutzkonkurrenz der Billig-Anbieter kommt auch die Caritas nur heraus, wenn es allgemein verbindliche Mindeststandards für Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen gibt, die auch von die Einrichtungen der Finanzinvestoren eingehalten werden müssen.
Dazu können gesetzliche Regelungen helfen. Der Staat kann und wird aber nur so weit in die Tarifhoheit der Arbeitsvertragsparteien eingreifen wie nötig ist, um die gröbsten Mißstände zu beseitigen.
Der weitaus bessere Weg wären daher der über gemeinsame, konstruktiv verhandelte Tarifverträge mit Gewerkschaften, die dann nach Tarifvertragsgesetz als "allgemein verbindlich" erklärt werden.
Begründung:
Internationale Konzerne und Finanzinvestoren (sind) im deutschen Gesundheitswesen aktiv. Solche Anbieter betreiben inzwischen knapp 45 Prozent der Pflegeheime in Deutschland. 50 weitere Prozent entfallen auf freigemeinnützige Träger, also Kirchen, aber auch DRK, AWO und andere Wohlfahrtsverbände. Lediglich fünf Prozent der Alten- und Pflegeheime sind noch in kommunaler Trägerschaft. Doch vor allem die Anbieter, hinter denen ausschließlich Finanzinvestoren stehen, machen den Pflegeexperten Sorgen. Von den 28 größten Pflegeheimkonzernen auf dem europäischen Markt sind etwa 40 Prozent in der Hand von Private-Equity-Gesellschaften, die also die Pflegewirtschaft zum Vermögensaufbau nutzen. Viele von ihnen sind zunehmend auch in Deutschland aktiv. Dass das Engagement von Finanzinvestoren im Pflegebereich so problematisch ist, hat gleich mehrere Gründe. Das Unternehmensziel der Private-Equity-Investoren ist maximale Rendite in kürzester Zeit. Kleine Pflegeheimbetreiber erzielen normalerweise Überschüsse von zwei bis drei Prozent, bei börsennotierten Pflegekonzernen sind auch vier oder fünf Prozent möglich. "Aber zehn Prozent oder mehr, das geht nur auf Knochen der Mitarbeitenden oder der Bewohnerinnen oder Bewohner", sagt der Sozialwissenschaftler Stefan Sell ntv.de.Quelle: ntv Panorama vom 11.02.2022: Finanzinvestoren im Pflegeheim - Betriebswirtschaft schlägt Sorge um Senioren
...
Man müsse sich klarmachen, dass 70 Prozent der Kosten in der Pflege Personalkosten seien. "Wenn also ein Anbieter Personalkostenquoten von 50 oder 55 Prozent hat, dann lässt sich das nicht mit Effizienz erklären, sondern damit, dass die Mitarbeitenden schlechter bezahlt werden oder dass die Personalschlüssel zum Negativen geändert sind." Das heißt, es wird weniger oder schlechter ausgebildetes Personal eingesetzt. Oft ist beides der Fall.
... Die hohen Renditen der Private-Equity-Gesellschaften sind jedoch nur mit Einsparungen bei allen Ausgaben zu schaffen. Beim Personal, aber auch beim Essen oder bei Pflegemitteln wird konsequent der Rotstift angesetzt. "Man spart an der Versorgung mit Lebensmitteln und erfüllt keine teuren 'Sonderwünsche' wie Obst", bestätigt Sell die Beobachtungen der RTL-Reporterinnen und -Reporter. "Man tauscht die Wäsche weniger oft, man kauft Windeln, die ein Fassungsvermögen von 20 Litern haben, damit man sie nur alle 24 Stunden wechseln muss."
3. These:
Aus dieser Schmutzkonkurrenz der Billig-Anbieter kommt auch die Caritas nur heraus, wenn es allgemein verbindliche Mindeststandards für Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen gibt, die auch von die Einrichtungen der Finanzinvestoren eingehalten werden müssen.
Dazu können gesetzliche Regelungen helfen. Der Staat kann und wird aber nur so weit in die Tarifhoheit der Arbeitsvertragsparteien eingreifen wie nötig ist, um die gröbsten Mißstände zu beseitigen.
Der weitaus bessere Weg wären daher der über gemeinsame, konstruktiv verhandelte Tarifverträge mit Gewerkschaften, die dann nach Tarifvertragsgesetz als "allgemein verbindlich" erklärt werden.
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