Am 14. Oktober 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vereinbaren, ist der monatlich umgewandelte Betrag vor einer Pfändung geschützt. (Aktenzeichen: 8 AZR 96/20).Quelle: Ihre Vorsorge.de
Wer also mit seinem Arbeitgeber vereinbart, bis zu vier Prozent seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken, sichert damit den entsprechenden Teil des Einkommens vor Gläubigern – auch vor einem Ehepartner, der einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat.
Neu an der Rechtsprechung ist insbesondere, dass dies auch gilt, wenn die Entgeltumwandlung erst nach einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vereinbart wurde. Dies sahen die Arbeitsgerichte bislang anders.
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Donnerstag, 3. Februar 2022
BAG - Urteil: Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge schützt vor Pfändung
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