Wie wir vermutet haben hat heute der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz im Anschluss an die Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2014 am vergangenen Donnerstag die geplante Veränderung der Grundordnung auf das nächste Jahr verschoben. "Spätestens zum 27. April 2015" soll eine "abschließende Formulierung" vorliegen, mit der der Ständige Rat dann die Loyalitätsverpflichtungen in der Grundordnung neu geregelt werden könnten.
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