Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts übt man offensichtlich noch den Umgang mit öffentlicher Kritik.
Zahlreiche Medien haben sich in den letzten Tagen mit einem Urteil des kirchlichen Arbeitsgerichts Mainz gegen das Bistum Trier und zugunsten der Gesamt-MAV des Bistums Trier vom 4. November 2014 befaßt, z.B.:
- Saarbrücker Zeitung: Trierer Bistumsleitung scheitert mit „Maulkorb“-Klage: Kritische Pressemitteilung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
- Trierer Volksfreund: Trierer Bistumsleitung scheitert mit Maulkorb-Klage
- kath.net: Gericht gibt Mitarbeitervertretung gegen Bistum Recht
Den Meldungen zufolge will das Bistum Revision einlegen, "wegen der Rechtssicherheit, hieß es".
Dritter Weg, wie gesagt: auch in Fragen der öffentlicher Kritik benötigt die Kirche einen Sonderweg?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.