Donnerstag, 13. November 2014

Gesundheitsberufe: ver.di fordert von kommunalen Arbeitgebern mehr Bewegung bei Eingruppierung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgefordert, sich nicht länger gegen eine angemessene Eingruppierung von Gesundheitsberufen im Ta- rifvertrag für  den  öffentlichen  Dienst  (TVöD)  zu  sperren.  „Die  tarifliche Neubewertung der Berufe im Gesundheitswesen ist überfällig. Die Entgelt- ordnung im öffentlichen Dienst für die Gesundheitsbranche ist fast 25 Jah- re alt, die letzen Änderungen gab es 1994. In dieser Zeit haben sich Aus- bildungen stark verändert und die Anforderungen an die Gesundheitsberu- fe deutlich erhöht“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler nach der vierten Runde der Verhandlungen über Eingruppierungen, die am 10. und 11. November 2014 in Dortmund stattgefunden hat. Vom Ergebnis der Gespräche gehen dabei auch wichtige Signale an private Gesund- heitskonzerne und Wohlfahrtsverbände aus, weil sich das gesamte Gesundheitswesen traditionell stark an der Eingruppierung in öffentlichen Kliniken orientiert. 
Die Tarifverhandlungen mit der VKA kämen nicht voran, klagte Bühler. Während ver.di fordert, eine deutliche Aufwertung vorzunehmen und die hohe Verantwortung der Beschäftigten in den Kliniken, Altenpflegeeinrichtungen und Notfallambulanzen endlich auch entsprechend zu vergüten, wollen die Arbeitgeber zum Teil noch hinter die Eingruppierung aus den 90er Jahren zurück. „Alle reden davon, wie wichtig Pflege ist, und dass man die Arbeit mit und für Menschen besser bezahlen muss. Wenn es dann in Tarifverhandlungen konkret wird, suchen die Arbeitgeber wieder nach hanebüchenen Begründungen, um zukünftig statt mehr sogar weniger zu bezahlen“, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Bühler. In der Pflege werde qualifizierte Arbeit geleistet. Die Arbeit sei körperlich und psychisch belastend, erfordere eine hohe Empathie, kein anderer Beruf komme den Menschen so nahe. ver.di fordere, dass eine qualifizierte Pflegekraft mindestens 3.000 Euro im Monat verdienen muss – das bedeute für viele Be- schäftigte eine Steigerung um rund 500 Euro. 
„Wir  erwarten  in  den  Verhandlungen  einen  großen  Schritt  in  Richtung 3.000 Euro“, erklärte Bühler. „Wenn wir wollen, dass die Berufe für junge Menschen attraktiver werden, braucht es gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“ Völlig inakzeptabel sei, dass man für einige Be- rufe in der Gesundheitsbranche die Ausbildung auch noch selbst über Schulgeld finanzieren muss, so zum Beispiel Physio- und Ergotherapeuten oder in einigen Bundesländern sogar noch in der Altenpflege. 
Die Verhandlungen werden Ende Januar fortgesetzt. In dieser Zeit wird ver.di mit den Mitgliedern den Verhandlungsstand beraten und auch mit bei ver.di organisierten Führungskräften über neue Eingruppierungsvor- schriften für die Leitungsebene diskutieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.