Tarifrunden 2012 bis 2014
Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 3. November 2014
Wegen Allerheiligen und Allerseelen hat sich unser Update um zwei Tage verschoben.Seit unserer Übersicht vom 1. Oktober 2014 ist folgendes passiert:
Die RK Mitte hat am 2. Oktober 2014 einen Beschluss gefaßt, der in der Einschätzung der Mitarbeiterseite "wertgleich" zum Bundesbeschluss sei, dies aber nicht ist. Der Beschluss vom 2. Oktober 2014 sieht vor, die Tabellenwerte ab 1.1.2015 um 3 % zu erhöhen und ab 1.3.2015 um weitere 2,4 %. Die Sicherung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgt, wie im BK-Beschluss vorgesehen unmittelbar vor der Erhöhung am 1.3.2015. Für die statt am 1.7.2014 auf 1.1.2015 verschobene Erhöhung wird eine Kompensation versucht in Form einer Einmalzahlung im Dezember 2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung. Wegen der Weihnachtszuwendung/ Jahressonderzahlung wird allerdings die versuchte Kompensation erheblich aber unauffällig geschmälert ("unauffällig" deswegen: außer uns hat niemand öffentlich darauf hingewiesen).
Am 8. Oktober 2014 hat die RK Bawü beschlossen, die Regelungen des BK-Beschlusses "1:1" zu übernhmen. Irritationen, was das bedeutet wurden zwar nicht explizit ausgeräumt, aber es zeichnet sich dann doch ab, dass zum 1.7.2014 um 3 % erhöht wird, am 1.3.2015 diese Erhöhung im Falle, dass sie niedriger als 90 Euro liegt, auf 90 Euro angehoben wird und dieser Wert dann um 2,4 % weiter erhöht wird (was dem BK-Beschluss entspricht).
Am 28./29. Oktober 2014 hat die RK Ost getagt. Man ist dort ohne Ergebnis aber mit der Absicht auseinandergegangen, am 9./10. Dezember 2014 einen weiteren Versuch der Beschlussfassung zu unternehmen. Ob der am 23. Oktober 2014 ins Leben gerufene Ausschuss Ost/West-Angleichung eine vernünftige Beschlussfassung der RK Ost eher fördert oder eher behindert, lässt sich schwer ausmachen.
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Die Bundeskommission hat am 23. Oktober 2014 ihren "Eckpunktebeschluss" vom 27. September 2014 in Form gebracht.
Bei unserer Bewertung wiederholen wir uns:
Dh. Es gibt wie im öD eine zeitlich gestreckte Gesamttariferhöhung von mindestens 5,472 %. Die Erhöhungsschritte und auch die Zuweisung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgen gegenüber dem TVöD verzögert, sodaß sich im Ergebnis auf die Tarifrunde 3/2014-2/2016 in der Summe Verschlechterungen ergeben, die in den unteren Lohngruppen stärker ausfallen.
Der Hinweis auf die Umsetzung in den Regionalkommission besagt: dort können die Beschlüsse im Ergebnis im Rahmen der Bandbreiten erhöht oder auch abgesenkt werden oder die Übernahme unterbleibt vollständig. Der Entscheidungsrahmen der Regionalkommissionen (Bandbreiten bei Vergütung und Umfang von Arbeitszeit und Urlaub) ist juristisch nicht ohne Haken (Erhöhungszeitpunkt, Sockelbetrag u.ä.). Die Begrenzung der Bandbreiten auf 15 %, die zum 1.3.2015 vorgesehen ist, hat eher symbolische Bedeutung. Die Bandbreite nach oben ist eher nur ein (schlechter) paritätischer Scherz (weil ohne realistische Bedeutung), die Begrenzung der Bandbreite nach unten hindert nicht das Verharren auf einen schlechten status quo.
Ab dem 1.3.2015 sind die Tabellen dann wieder (sofern sie es zuvor gewesen sind) identisch mit denen des TVöD, weil die Erhöhungsarithmetik identisch ist.
Die folgende Übersicht stellt in Spalten die letzten Tarifrunden dar. Darunter folgen in denselben Spalten die Entsprechungen der AK auf Bundesebene sowie in den Regionalkommissionen.
Die Situation in der Region Ost ist nicht wirklich darstellbar. Diese ist schlicht ein Skandal, mit dem sich nun eine AK-interne Kommission befaßt.
Die Meldung auf www.akmas.de, dass seit 246 Tagen die Arbeit der Caritas in Bayern, NRW, Nord und Ost weniger wert ist, ist etwas differenzierungsbedürftig: die geringere Wertigkeit setzt sich in allen Regionen, auch in den Regionen Mitte und Bawü - zumindest in den unteren Lohngruppen - weiter fort, weil der Sockelbetrag erst am 1.3.2015 greift. Es greift hier dann auch Futur 2: soweit der BK-Beschluss in seinen wesentlichen Inhalten in den Regionen umgesetzt wird, wird im künftigen Rückblick im Zeitraum 1.3.2014 bis 29.2.2015 die Arbeit der Caritas in allen Regionen weniger wert gewesen sein!
Die RK Mitte hat am 2. Oktober 2014 einen Beschluss gefaßt, der in der Einschätzung der Mitarbeiterseite "wertgleich" zum Bundesbeschluss sei, dies aber nicht ist. Der Beschluss vom 2. Oktober 2014 sieht vor, die Tabellenwerte ab 1.1.2015 um 3 % zu erhöhen und ab 1.3.2015 um weitere 2,4 %. Die Sicherung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgt, wie im BK-Beschluss vorgesehen unmittelbar vor der Erhöhung am 1.3.2015. Für die statt am 1.7.2014 auf 1.1.2015 verschobene Erhöhung wird eine Kompensation versucht in Form einer Einmalzahlung im Dezember 2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung. Wegen der Weihnachtszuwendung/ Jahressonderzahlung wird allerdings die versuchte Kompensation erheblich aber unauffällig geschmälert ("unauffällig" deswegen: außer uns hat niemand öffentlich darauf hingewiesen).
Am 8. Oktober 2014 hat die RK Bawü beschlossen, die Regelungen des BK-Beschlusses "1:1" zu übernhmen. Irritationen, was das bedeutet wurden zwar nicht explizit ausgeräumt, aber es zeichnet sich dann doch ab, dass zum 1.7.2014 um 3 % erhöht wird, am 1.3.2015 diese Erhöhung im Falle, dass sie niedriger als 90 Euro liegt, auf 90 Euro angehoben wird und dieser Wert dann um 2,4 % weiter erhöht wird (was dem BK-Beschluss entspricht).
Am 28./29. Oktober 2014 hat die RK Ost getagt. Man ist dort ohne Ergebnis aber mit der Absicht auseinandergegangen, am 9./10. Dezember 2014 einen weiteren Versuch der Beschlussfassung zu unternehmen. Ob der am 23. Oktober 2014 ins Leben gerufene Ausschuss Ost/West-Angleichung eine vernünftige Beschlussfassung der RK Ost eher fördert oder eher behindert, lässt sich schwer ausmachen.
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Die Bundeskommission hat am 23. Oktober 2014 ihren "Eckpunktebeschluss" vom 27. September 2014 in Form gebracht.
- ab 1. Juli 2014 werden alle Gehälter um 3 Prozent erhöht. Im März 2015 wird die Gehaltssteigerung zunächst auf mindestens 90 Euro angehoben (Mindestbetragsregelung), bevor die zweite Tarifsteigerung um weitere 2,4 Prozent erfolgt.
- Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 60 Euro ab dem 1. September 2014
- 30 Tage Urlaub für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- für die regionale Umsetzung der Werte gilt eine Bandbreite von 15 % nach oben und unten
Bei unserer Bewertung wiederholen wir uns:
Dh. Es gibt wie im öD eine zeitlich gestreckte Gesamttariferhöhung von mindestens 5,472 %. Die Erhöhungsschritte und auch die Zuweisung des Sockelbetrags von 90 Euro erfolgen gegenüber dem TVöD verzögert, sodaß sich im Ergebnis auf die Tarifrunde 3/2014-2/2016 in der Summe Verschlechterungen ergeben, die in den unteren Lohngruppen stärker ausfallen.
Der Hinweis auf die Umsetzung in den Regionalkommission besagt: dort können die Beschlüsse im Ergebnis im Rahmen der Bandbreiten erhöht oder auch abgesenkt werden oder die Übernahme unterbleibt vollständig. Der Entscheidungsrahmen der Regionalkommissionen (Bandbreiten bei Vergütung und Umfang von Arbeitszeit und Urlaub) ist juristisch nicht ohne Haken (Erhöhungszeitpunkt, Sockelbetrag u.ä.). Die Begrenzung der Bandbreiten auf 15 %, die zum 1.3.2015 vorgesehen ist, hat eher symbolische Bedeutung. Die Bandbreite nach oben ist eher nur ein (schlechter) paritätischer Scherz (weil ohne realistische Bedeutung), die Begrenzung der Bandbreite nach unten hindert nicht das Verharren auf einen schlechten status quo.
Ab dem 1.3.2015 sind die Tabellen dann wieder (sofern sie es zuvor gewesen sind) identisch mit denen des TVöD, weil die Erhöhungsarithmetik identisch ist.
Die folgende Übersicht stellt in Spalten die letzten Tarifrunden dar. Darunter folgen in denselben Spalten die Entsprechungen der AK auf Bundesebene sowie in den Regionalkommissionen.
Die Situation in der Region Ost ist nicht wirklich darstellbar. Diese ist schlicht ein Skandal, mit dem sich nun eine AK-interne Kommission befaßt.
Die Meldung auf www.akmas.de, dass seit 246 Tagen die Arbeit der Caritas in Bayern, NRW, Nord und Ost weniger wert ist, ist etwas differenzierungsbedürftig: die geringere Wertigkeit setzt sich in allen Regionen, auch in den Regionen Mitte und Bawü - zumindest in den unteren Lohngruppen - weiter fort, weil der Sockelbetrag erst am 1.3.2015 greift. Es greift hier dann auch Futur 2: soweit der BK-Beschluss in seinen wesentlichen Inhalten in den Regionen umgesetzt wird, wird im künftigen Rückblick im Zeitraum 1.3.2014 bis 29.2.2015 die Arbeit der Caritas in allen Regionen weniger wert gewesen sein!
Tarifrunde TVöD 2014/2015 | Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014 | Tarifrunde TVöD 2012/2013 |
Einigung 1.4.2014 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2014 Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016 | Einigung: 6.3.2013 (1)* Erklärungsfrist**: 23.3.2013 Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014 | Einigung 31.3.2012 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2012 Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014 |
Lineare Erhöhungen: 1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 € 1.3.2014: + 2,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...) | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...) | Lineare Erhöhungen: 1.3.2012: + 3,5 % 1.1.2013: + 1,4 % 1.8.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
AVR Caritas Bundeskommission
AVR Caritas Bundeskommission | AVR Caritas Bundeskommission | AVR Caritas Bundeskommission |
BK-Beschluss: 27.9./23.10.2014 (2) | BK-Beschluss: 13.6.2013 (2) | BK-Beschluss: 28.6.2012 (2) |
Beschluss am 27.9.2014/23.10.2014 1.7.2014: 3,0 % 1.3.2015: Im Fall dass die 3%ige Erhöhung niedriger als 90 Euro ausgefallen ist: Aufstockung auf 90 Euro, dann Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013...) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
AVR Caritas Regionalkommissionen
RK Bawü | RK Bawü | RK Bawü |
RK-Beschluss: 8.10.2014 (4) | RK-Beschluss: 18.2.2014 (7) | RK-Beschluss: 16.11.2012 (6) |
Erhöhung gemäß BK-Beschluss: 3 % ab 1.7.2014, zum 1.3.2015 zunächst Anhebung auf Sockelbetrag 90 Euro dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (Erhöhungen von 1/2013 bis 2/2014 sind in 3/2014 auszuzahlen; zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.10.2013; als Kompensation für die verpätete Erhöhung des BD-Entgelts gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 150 €...) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) Die Tabellen der abgesenkten unteren Lohngruppen nehmen an der Erhöhung teil, bleiben aber weiterhin bis 31.12.2016 bestehen |
RK Bayern | RK Bayern | RK Bayern |
RK-Beschluss: | RK-Beschluss: 2.7.2013 (3) | RK-Beschluss: 27.7.2013 (4) |
keinen Beschluß gab es am: 10.4.2014 17.7.2014 | Lineare Erhöhungen: 1.7.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch 125 € Einmalzahlung) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
RK Mitte | RK Mitte | RK Mitte |
RK-Beschluss: 2.10.2014 (3) | RK-Beschluss: 29.10.2013 (6) | RK-Beschluss: 6.2.2013(7) |
Einmalzahlung zum 1.12.2014 in Höhe von 18 % der Monatsvergütung ab 1.1.2015 3 % Erhöhung, zum 1.3.2015 zunächst Sockelanhebung um 90 Euro, dann weitere Erhöhung um 2,4 % | Lineare Erhöhungen: 1.11.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.11. durch verschiedene Einmalzahlungen) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: + 3,5 % 1.1.2013: + weitere 1,4 % 1.1.2013: + weitere 1,4 % (+ Kompensation für die verzögerte Erhöhung 9/2012-12/2012) (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
RK Nord | RK Nord | RK Nord |
RK-Beschluss: | RK-Beschluss: 25.9.2013 (5) | RK-Beschluss: 20.9.2012 (5) |
keinen Beschluss gab es am: 3.4.2014 18.6.2014 23.7.2014 8.10.2014 | Lineare Erhöhungen: 1.10.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.10. durch 1100 € Einmalzahlung) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.10.2012: + 3,5 % 1.1.2013: + 1,4 % 1.8.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
RK NRW | RK NRW | RK NRW |
RK-Beschluss: | RK-Beschluss: 11.9.2013 (4) | RK-Beschluss: 4.7.2012 (3) |
keinen Beschluss gab es am: 11.4.2014 13.6.2014 1.7.2014 | Lineare Erhöhungen: 1.7.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (+ Kompensation der verzögerten Erhöhung zum 1.7. durch verschiedene Einmalzahlungen) (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Lineare Erhöhungen: 1.7.2012: + 3,5 % 1.11.2012: + 1,4 % 1.2.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
RK Ost | RK Ost | RK Ost |
RK-Beschluss: | RK-Beschluss: 27.2.2014 (8) | RK-Beschluss: - |
keinen Beschluss gab es am: 28.5.2014 28.8.2014 29.10.2014 | Lineare Erhöhungen: 1.4.2014: +2,6 % 1.8.2014: +2,0 % (Bereitschaftsdienst: wie BK) | Es gibt hier kein Kommissionsergebnis, sondern nur ein ohne Beteiligung der Mitarbeiter durchgeführtes Vermittlungsverfahren am 17.12.2013. Im Vergleich zu den anderen Regionen erfolgt zusätzlich zum wachsenden Abstand zu den anderen Regionen eine heftige Differenzierung innerhalb der Region nach Bundesländern, sogar noch innerhalb der einzelnen Anlagen (z.B. Anlage 33: "Kita"/"Nicht-Kita"). Die Ergebnisse sind hier nicht darstellbar. vgl. RK-Info 23.12.2013 |
Anmerkungen:
In die Tabelle aufgenommen sind nur die wesentlichen Tarif- und Kommissionsergebnisse. Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch, die Tarife und die Situation in ihrer ganzen Differenziertheit darzustellen. Die Tendenz wird aber deutlich: der 3. Weg folgt den Ergebnissen des 2. Weges immer verzögert (oder nie) und in den meisten Fällen verschlechternd.
* die in Klammer gesetzte Zahl hinter dem Einigungstermin bzw. Beschlusstermin bezeichnet die zeitliche Rangfolge
** Stichwort „Erklärungsfrist“.
Bei den Kommissionsbeschlüssen ist die Erklärungsfrist nicht angegeben; eine solche gibt es eher nicht. Die Inkraftsetzung erfolgt vielmehr gemäß der „Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe“. Die Billigung der Einigung, die im 2. Weg üblicherweise paritätisch durch beide Seiten erfolgt, ist im 3. Weg nicht vorgesehen.
PS. Korrekturen, Anmerkungen, Kritik nehmen wir gerne entgegen, sowohl über die Kommentarfunktion als auch per Email an die Redaktion caritasverdiblog@gmail.com
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