Donnerstag, 13. November 2014

Regionalkommission NRW: Tariferhöhungen 2014/2015 beschlossen

Auch in der Regionalkommission NRW wurde heute (nachmittags) der Bundesbeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission umgesetzt. Die Region folgt dabei eins zu eins der Vorlage*:


  • Erhöhung der Vergütungen/Entgelte um 3 % zum 1.7.2014
  • Erhöhung um weitere 2,4 % zum 1.3.2015 (davor wird die Steigerung vom 1.7.2014 auf 90 Euro angehoben)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 1.9.2014 um 60 €
  • Urlaubsanspruch ab 2015 für alle: 30 Tage 

Es fehlen jetzt noch die Regionen Nord und Ost. Nord tagt kommende Woche, Region Ost in der zweiten Dezemberwoche.

*gemeint ist die Vorlage BK-Beschluss vom 27.9.2014 in der Fassung des BK-Beschlusses vom 23. Oktober 2014. Die Vorlage der Vorlage (=TVöD) hat dann doch nochmal andere Varianten 



Nachtrag 15.11.2014 - inzwischen sind Dienstgeberbrief und Presseinfo zur RK-Sitzung erschienen. Wir werden in der nächsten Woche einen Blick auf die Einschätzung der Dienstgeberseite werfen.

7 Kommentare:

  1. Die prozentuale Erhöhung ist in Ordnung, gerade im Hinblick auf die niedrige Inflation. Grundsätzlich ärgerlich sind jedoch die Differenzen zum TVÖD und zwischen den einzelnen RK. Die Verfahrensweise des 3. Weges wirkt wie ein Instrument zum Zinsgewinn für die Arbeitgeber. Zudem ist es sehr unübersichtlich. Ich habe nicht wenige Arbeitnehmer der Caritas erlebt, welche gedacht haben, mit dem TVÖD-Beschluss würden ihre Gehälter automatisch erhöht. Im Verfahren des 3. Weges kann man relativ leicht kleinere Kürzungen gegnüber dem TVÖD vor der Masse der Beschäftigten verstecken. Nicht gut!

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  2. Dieser Abschluss ist im Vergleich zum Abschluss des TVÖD eine absolute Farce. 4 Monate spätere Erhöhung und eine 10 Monate längere Laufzeit, keine Berücksichtigung der Erhöhung beim Weihnachtsgeld etc.. Mal ganz davon abgesehen, dass in einigen Regionalkommissionen nicht einmal die Beschlüsse der BK umgesetzt werden. Das schlimmste allerdings ist meiner Meinung nach, dass uns die Mitarbeitervertreter der AK diesen Abschluss als gleichwertig zum TVÖD verkaufen wollen und als Erfolg feiern........

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  3. Dass "die Mitarbeitervertreter der AK diesen Abschluss als gleichwertig zum TVÖD verkaufen wollen" ist uns neu. Gibt es hierfür eine Quelle? In deiner Aufzählung fehlt übrigens der Sachverhalt, der schon auch ausserordentlich bemerkenswert ist: dass ausgerechnet die Caritas gegenüber dem öD durch die erst ein Jahr später erfolgende 90-Euro-Sockel-Regelung schlechter behandelt.

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    1. Aber sicher gibt es die. Ich möchte hier die Pressemitteilung der AKMAS zur Tarifeinigung zitieren:

      "Die Mitarbeiterseite freut sich über den Beschluss auf Bundesebene, die Caritas-Entgelthöhen vergleichbar zum
      TVöD zu halten."......
      „Wir freuen uns, dass der Bundesabschluss in der Art
      gelungen ist, dass die Caritas-Beschäftigten auch künftig weiter eine Entlohnung auf TVöD-Niveau erhalten
      können“, sagt Rolf Cleophas, Pressesprecher der Mitarbeiterseite."
      Natürlich kommt jetzt "vergleichbar" ist nicht gleichwertig oder "Entlohnung auf TVöD-Niveau" wird anders ausgelegt. Bzw. es wird nicht vom Tarifabschluss gesprochen sondern lediglich vom Entgeltniveau. Aber wie auch immer.....für mich ist es ein Witz! Ist der TVöD "Leittarifabschluss" für die Caritas? Oder sollen die beiden Tarifverträge angeglichen werden???. Was ich davon in Zukunft zu erwarten habe, konnte ich dieses Jahr sehen.

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    2. "die beiden Tarifverträge"? Es tut mir leid, aber die Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) der Caritas sind kein Tarifvertrag, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen", also das "Kleingedruckte beim Staugsaugerkauf".

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    3. Vielen Dank für diese für die Thematik entscheidende Information (Belehrung). Auch wenn es mir nicht neu ist, ersetzen Sie Tarifverträge durch Tarifwerke oder ähnliches. Allerdings ändert es an der grundlegenden Thematik nichts.

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