Samstag, 4. Oktober 2014

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche im Rahmen ihrer bestehenden Beteiligungsrechte "in die Politik hinein" darauf hinwirken möchte, dass der Abs. (2) des § 118 des BetrVG den Gegebenheiten der Grundordnung sowie der MAVO angepasst wird.
Der bisherige Absatz:
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
soll künftig lauten

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform, es sei denn, es handelt sich um katholische und sie haben die Grundordnung nicht übernommen. 
Der Grund für den Änderungswunsch sei, dass leider nicht von allen (auch weltlichen) Juristen erwartet werden dürfe, dass sie bei der Anwendung des BetrVG auch Artikel 2 Abs. (2) der Grundordnung bzw. in § 1 Abs. (2) der diözesanen Mitarbeitertretungsordnungen parat haben oder gar glauben (!), kirchliche Normen hätten keine unmittelbare Wirkung im weltlichen Bereich.
Der Arbeitsrechtsausschuß der Zentral-KODA werde, so ist weiter zu vernehmen, in den nächsten Monaten den aktuellen Formulierungsentwurf noch einer intensiven Beratung unterziehen.


Ältere Gerüchte:

27. September 2014
20. September 2014
13. September 2014
06. September 2014
26. Juli 2014
19. Juli 2014
12. Juli 2014
05. Juli 2014
28.Juni 2014
21. Juni 2014
14. Juni 2014
07. Juni 2014
31. Mai 2014
24. Mai 2014

3 Kommentare:

  1. Was ist mit Grundordnung gemeint??? Klaus Klemenz

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  2. Lieber Kollege,
    Scherze zu erklären ist nicht ganz einfach (das Posting trägt das Label "Satire"), aber Hinweise geben wir schon gerne. Die Grundordnung ist jene von den deutschen Bischöfen erlassene Ordnung, die für alle 690000 kirchlichen Arbeitsverhältnisse bei der katholischen Kirche und ihrer Caritas gilt. Diese Grundordnung sollte jede und jeder Beschäftigte auch kennen, denn neben Pflichten und Rechten, sind dort auch Sanktionen für Pflichtverstöße geregelt (z.B. in Artikel 5) Die Grundordnung, die im Arbeitsvertrag üblicherweise erwähnt wird, findet sich hier:
    http://www.dbk.de/ueber-uns/vdd/dokumente-vdd/
    Derzeit ist die Grundordnung in der Diskussion, (nichtsatirischen) Gerüchten zufolge soll im Artikel 2 das Datum 31.12.2013 entfernt werden, Artikel 5 soll überarbeitet werden, weil die dort zwar geregelte, aber selten stattfindende Kündigung aus Gründen der Wiederverheiratung nach gescheiterten Ehen inzwischen nicht nur auf öffentliche, sondern auch auf innerkirchliche Kritik bis in die höchsten Kreise hinein stößt und schließlich soll Artikel 7 noch so gestaltet werden, dass alle (Igmick, BAG MAV, Zentral-Koda, Arbeitsrechtsausschuss der Zentral-Koda, beide Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission, die regionalen KODAen, das Bundesarbeitsgericht sowie die Gewerkschaften und die interessierte Öffentlichkeit) damit zufrieden sind.
    Erlassen (und geändert) wird die Grundordnung von der Deutschen Bischofskonferenz, wirksam wird sie per Inkraftsetzung durch die jeweiligen (Erz-)Bischöfe.

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  3. "Grundordnung des kirchlichen Dienstes ...." - auch kurz GrO; das bezieht sich auf diesen Beitrag
    http://www.caritas-verdi.blogspot.de/2013/12/drei-zwei-eins-countdown-vorbei.html

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