Dienstag, 7. Oktober 2014

Beschluss der Regionalkommission Mitte - was heißt eigentlich "wertgleich"?

Gestern wurde das aktuelle akmas-Info 
der Regionalkommission Mitte veröffentlicht.
Es informiert über die Übernahme des
Beschlusses der Bundeskommission vom 27.
September 2014, die am 2. Oktober 2014 erfolgt
ist. 
Von Mitarbeiterseite und Lambertus wird das
Ergebnis als "wertgleich" charakterisiert. 

Man könnte nun annehmen, dass die 
Kompensation der gegenüber dem Beschluss der Bundeskommission späteren Erhöhung (1.1.2015 statt 1.7.2014) durch 18 % Einmalzahlung im Dezember nur einer technischen Vereinfachung (keine aufwendigen Rückrechnungen) geschuldet ist und vollständig ist (denn 6 Monate mal 3 % sind tatsächlich 18 %), wenn es nicht auch die Jahressonderzahlung bzw. die Weihnachtszuwendung gäbe. Im Ergebnis erhält z.B. eine Erzieherin in S6/Stufe 5 bei diesem Verfahren etwa 80 Euro weniger, weil die Jahressonderzahlung sich nach dem alten Tabellenwert richtet und nicht nach dem um 3 % erhöhten. 
Wertgleich ist das nicht!

Wertgleich sind die Tabellenwerte weitgehend ab März 2015. Die bis dahin kumulierten Verluste belaufen sich in der Region Mitte für die einzelnen Beschäftigten dann mit dieser Regelung auf mindestens  400 Euro (bei Vollzeitbeschäftigten).

Spannend dürfte werden, welche Varianten der Wertgleichheit heute in den Verhandlungen der Regionen Baden-Württemberg und Nord gefunden werden.

3 Kommentare:

  1. Weil per Mail nachgefragt wurde: auch die Regelung zum Urlaubsanspruch ist sowohl im Bundeskommissionsbeschluss als auch im Beschluss der RK-Mitte insofern schlechter als der TVöD, als dass er für diejenigen, die bisher 29 Tage hatten, erst ab 2015 (und nicht wie im TVöD 2014) auf 30 Tage erhöht wird. Monetär kann man das grob auch mit etwa 3 Prozent der Monatsvergütung veranschlagen.
    o.

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  2. Was ist eigentlich in der RK Mitte mit im 2. Halbjahr neu eingestellten oder ausgeschiedenen Mitarbeitern?

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  3. Auszahlung der Tariferhöhung AVR Caritas Region Mitte mit Dezembergehalt?
    Satz mit x, war wohl nix!
    Leider noch nicht vom Bischof im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
    Deshalb sehen einige Dienstgeber von einer Auszahlung im Dezember ab!

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