Freitag, 24. Oktober 2014

Bundeskommission der AK: keine spektakulären Überraschungen

Gestern hat, wie bekannt, die Bundeskommission der AK in Mainz getagt. Ein wichtiger Inhalt der Sitzung war der Beschluss zur Textfassung des am 27.9.2014 in Göttingen beschlossenen Eckpunktebeschlusses. Wenn wir den Gesprächen gestern auf den Gassen rund um den Mainzer Dom richtig gelauscht haben, ist der Beschluss ohne große Komplikationen in Form gegossen worden. Auch die geplante Synode der neue  Ausschuss zur Ost-West Angleichung der Vergütungen und Entgelte soll Thema in der Sitzung gewesen sein. Den üblichen Quellen (akmas, Caritas-Dienstgeber usw.) sind bislang aber noch keine Informationen zu entnehmen.

Eine Anmerkung möchten wir dennoch machen zur Einschätzung der aktuellen tariflichen Situation bei der Caritas: die Feststellung, die Arbeit der Caritas-Mitarbeiter sei zumindest in  4 Regionen seit soundsoviel Tagen weniger wert, bedarf der mehrfachen Differenzierung und Ergänzung.

  • "weniger" ist ein Komparativ, der ein Vergleichsobjekt benötigt. Das Vergleichsobjekt ist in diesem Fall der TVöD, der von den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes (darunter die ungenannte Gewerkschaft Ver.di) am 2. April 2014 beschlossen wurde. 
  • Auch in den nicht mehr genannten Regionen Mitte und Bawü bleibt der Sachverhalt bestehen, dass die Arbeit dort zwischen dem 1.3.2014 und dem 30.6.2014 weniger wert gewesen ist und dies auch nicht mehr zu korrigieren ist.
  • Auch in den nicht genannten Regionen Mitte und Bawü ist die Arbeit bisher und weiterhin zwischen dem 1.3.2014 und dem 28.2.2015 die Arbeit zumindest in den untereren Lohngruppen weniger wert, woran auch die 3 %ige Erhöhung zum 1.7.2014  (Region Bawü) bzw. die Einmalzahlung in Höhe von 18 % im Dezember (Region Mitte) nichts ändert.
    Und auch in den übrigen Regionen wird die um ein Jahr verschobene 90-Euro-Sockelung (wir bitten den Neologismus zu entschuldigen) dafür sorgen, dass diese geringere Wertigkeit in den unteren Lohngruppen erhalten bleibt, sofern die Regionalkommissionen, die noch nicht beschlossen haben, hier nicht gravierend vom BK-Beschluss abweichen.
Wir gehen davon aus, dass der Slogan "Seit x Tagen ist die Arbeit der Caritas-Beschäftigten ...weniger wert" gültig bleibt bis x den Wert 365 erreicht hat.

3 Kommentare:

  1. Nur der Form halber: Das "Vergleichsobjekt" ist oberhalb des Zählers benannt: Die Tabellen des öffentlichen Dienstes. Und die RK NRW tagt am 13./14.11.

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  2. Danke für den Hinweis. Ist schon korrigiert. So gehts, wenn man nur den Satz liest und die Überschrift übersieht. Und der Hinweis auf die RK NRW ist als Verheißung gemeint?
    ;-)
    c.

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