Caritas/Lambertus hat kurz nach dem Beschluss der BK dieses Ergebnis so wiedergegeben (wir gehen davon aus, dass die Darstellung des Beschlusses korrekt ist):
Am 27. September hat die Bundeskommission in der AK beschlossen, dass die Gehälter der über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Caritas rückwirkend zum 1. Juli 2014 um 3 Prozent erhöht werden. Im März 2015 wird die Gehaltssteigerung zunächst auf mindestens 90 Euro angehoben (Mindestbetragsregelung), bevor die zweite Tarifsteigerung um weitere 2,4 Prozent erfolgt.
Also am Beispiel der Ausgangsbasis von 2.000. Euro:
Erhöhung zum 1.7.2014 um 3 % ===> ergibt 2.060,- Euro
Erhöhung zum 1.3.2014 auf mindestens 90,- Euro ===> ergibt 2.090,- Euro (also gegenüber dem TVöD ein Jahr später)
Erhöhung dann um 2,4 % ====> ergibt 2.140,16 Euro.
Am 8. Oktober hat die RK Bawü in einer gemeinsamen (DG und DN) Presseerklärung bekannt gegeben:
Die Entgelte für rd. 40.000 Caritasmitarbeiter in Baden-Württemberg steigen am 1. Juli 2014 um 3 Prozent und am 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent, mindestens aber um 90 Euro.Für jemanden, der mit der deutschen Sprache sowie mit dem Grundrechnen vertraut ist, tut sich hier eine Differenz auf.
In den seitigen Informationen der RK Bawü (Dienstgeberbrief und RK-Info), wird erklärt und teils konkretisiert, dass die RK Bawü den Bundesbeschluss 1:1 übernommen habe (ja was nun?).
Nun wird im RK-Info Nord vom 9. Oktober 2014, das vom Sprecher der AK-Mitarbeiterseite und gleichzeitigem Mitglied der RK Bawü im mav-forum verbreitet wurde, erklärt
Die Entgelte für rd. 40.000 Caritasmitarbeiter in Baden-Württemberg steigen am 1. Juli 2014 um 3 Prozent und am 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent, mindestens aber um 90 Euro. Der Urlaub wird einheitlich auf 30 Tage erhöht. Damit partizipieren die Mitarbeiter der Caritas in Baden- Württemberg an der allgemeinen Lohnentwicklung.Das entspricht nicht dem Bundesbeschluss!
Wenn ein Tabellenwert 2000 Euro beträgt und um 3 % erhöht wird, hat man 2060,- Euro, wenn er dann um "weitere 2,4 Prozent, mindestens aber um 90 Euro" erhöht wird, landet man bei 2150,- Euro, weil der Sockelbetrag von 90,- Euro nur zu 2.109,44 Euro führen würde).
Der Berechnungsmodus des BK-Beschlusses führt zunächst am 1.7.2014 ebenfalls zu 2060,- €uro. Dann aber - weil Differenz kleiner, am 1.3.2015 zu 2090,- Euro, was anschließend sofort um 2,4 % erhöht wird und den Wert von 2140,16 ergibt.
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2150,- Euro sind nicht 2140,16 Euro.
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, z.B. hier mit weiteren Rechenbeispielen.
Nun, Wohlfahrt intern erklärt zum Beschluss der RK Bawü
Die Baden-Württemberger Caritas übernimmt den Bundesbeschluss der Caritas zur Tarifrunde 2014/2015. Somit erhalten die Caritas-Beschäftigten rückwirkend zum 1. Juli 2014 drei Prozent mehr Lohn. Ab dem 1. März 2015 erhöhen sich die Entgelte um weitere 2,4 Prozent, midenstens aber um 90 Euro.Wir geben auf.
Vielleicht sollte sich einer der zahlreichen Fachtage in einschlägigen Kreisen einfach mal dem Einmaleins widmen?
PS. Nicht unerwähnt soll bleiben: die Tabellenwerte am 1.3.2015 sind für diejenigen, die dem Bundesbeschluss der AK folgen, ab diesem Termin mit den entsprechenden Werten des TVöD identisch. Das hört sich besser an, als es ist, denn durch die leichte zeitliche Verzögerung der prozentualen Steigerungen und die stärkere zeitliche Verzögerung (!) der Zahlung des Sockelbetrags ergibt sich für den Zeitraum 1.3.2014 bis 28.2.2015 ein monetärer Verlust gegenüber dem TVöD, der sich um so stärker auswirkt, je niedriger die Vergütungen sind.
Linke, Caritas u.a. zum Thema auf den Seiten des IW Köln
Siehe hierzu auch, ganz aktuell, Boeckler Impuls 12/2014, S.3:
Hallo,
AntwortenLöschenich versteh das so:
2000 Euro plus 3% = 2060
2060 Euro plus 2,4% mind aber 90Euro zusätzlich = 2060 + 90 = 2150Euro
was ja besser wäre. Geht je "um weitere 2,4% , mind 90Euro"
Danke für den Hinweis. Wir hatten jetzt auch Nachhilfe nötig und uns hingesetzt, nachgerechnet und korrigiert. Danke nochmal. In unserer ersten kritischen Darstellung hatten wir die Sache noch korrekt und dann... Naja.
LöschenAm kritisierten Sachverhalt ändert es insofern aber nichts, weil die Differenz insbesondere darin besteht, dass 1:1 BK-Beschluss behauptet wird und der beschriebene Rechenweg nicht mit diesem übereinstimmt. Das in unserem Beispiel leicht bessere Tabellenwert-Endergebnis gegenüber dem TVöD führt aber in der laufenden Tarifrunde nicht dazu, dass die Zweijahressumme des TVöD erreicht wird. Der Verlust von 4 mal 90 plus 8 mal 30 Euro gegenüber dem TVöD im Zeitraum 1.3.2014 bis 28.2.2015 (= 600 Euro), würde im Zeitraum vom 1.3.2015 bis 29.2.2016 mit 12 mal 9,84 (=118,08) nicht mehr aufgeholt.
Aber besser als der Bundesbeschluss wäre da Ergebnis hier tatsächlich. Dann hoffen wir dochmal, dass die gemeinsame Absicht "besser als BK-Beschluss 1:1" war!