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Donnerstag, 9. Oktober 2014
Regionalkommission Baden-Württemberg: RK-Info erschienen - die Irritationen scheinen geklärt
4 Kommentare:
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Bleibt es somit jeder Einrichtung frei wann sie die Rückrechnung bucht? Wird durch den Beschluss somit auch die Jahressonderzahlung (anders wie in der RK Mitte), rückwirkend erhöht?
AntwortenLöschenDie erste Frage verstehe ich nicht. Zweite Frage: ich würde sagen ja.
AntwortenLöschenAllerdings die Regionalkommission die bessere Quelle für Informationen zu Inhalt und Bedeutung der von ihnen gefaßten Regelungen. Wir in der Blog-Redaktion können auch nur lesen und zur Kenntnis nehmen, was wir zum Thema finden. Und das verstehen wir auch nicht immer. Manchmal vielleicht aber sogar besser als die Verfasser der von uns gelesenen Infos.
o.
Allerdings fehlt im ersten Satz ein "ist" nach dem "allerdings".
Löscheno.
Zur ersten Frage: Bei der RK Mitte war klar, dass die 18% im Dez. und dann ab Jan. normal der gesteigerte Lohn gebucht wird.
AntwortenLöschenJetzt ist die Frage ob der Beschluss der RK BW je nachdem wie schnell die einzelnen Lohnbüros sind, umgesetzt werden kann oder ob es da nen Stichtag gibt. Werde aber hierzu einfach mal die RK selber anschreiben :) Vielen Dank für ihre schnelle Berichterstattung!!!