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Freitag, 31. Oktober 2014
Caritas im Osten: Dienstgeber pfeifen auf Lohngerechtigkeit
1 Kommentar:
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Das Info ist sehr rätselhaft: die Bundeskommission beschließt doch Tabellen und keine Erhöhungen. Und wenn dann in den Regionen Beschlüsse gefasst werden, dann sind diese innerhalb der Bandbreiten zulässig. Wenn die Osttabellen ab März 2015 mehr als 15 % unter den Bundestabellen liegen, dann ist das nach der AK-Ordnung doch zulässig? Unzulässig sind nur neue Beschlüsse, die diese Bandbreiten überschreiten, oder nicht? AK-Ordnung § 10 Abs. (1): "Es gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Werte unverändert fort."
AntwortenLöschenMan wüsste ja gerne, wie die aktuellen Angebote der Dienstgeberseite aussehen: der Abstand der realen Geldbeträge wird ja schon größer, wenn man die von der BK zugrundegelegten Prozentwerte 1:1 auf die Osttabellen anwendet - dann steigt zwar der Prozentabstand nicht bzw. verringert sich sogar im Zusammenhang mit dem Sockelbetrag, aber der Abstand der realen Geldbeträge wächst dennoch. Dass die Dienstgeberseite Ost bei den Prozentwerten der BK in der Anwendung auf die bestehenden Osttabellen noch einmal nach unten abweichen will, ist doch völlig ausgeschlossen, oder nicht? Oder krempeln die Dienstgeber jetzt nach der Einrichtung des Ausschusses Ost/Westangleichung die Ärmel jetzt erst recht hoch.
Interessante Fragen. Der 3. Weg wie er leibt und lebt.