Dienstag, 9. September 2014

Pflegemindestlohn - Ver.di: Anhebungen bleiben unzureichend

In der vergangenen Woche hat sich die aus Vertretern von ver.di, Vertretern von privaten, kirchlichen und öffentlichen Arbeitgebern sowie Vertretern der Mitarbeiterseiten der kirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen zusammengesetzte Mindestlohnkommission auf einen Vorschlag verständigt, dessen Ergebnis am Freitag, vom Bundesarbeitsministerium bekannt gemacht wurde.
Von zunächst 9,40 (West)/8,65 (Ost) ab 1.1.2015 soll der Pflegemindestlohn bis Januar 2017 auf 10,20 (West)/9,50 (Ost) wachsen. 

Ver.di zum Ergebnis: 

Pflegemindestlohn: Anhebungen bleiben unzureichend

05.09.2014
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist vom Ergebnis der Verhandlungen zur Höhe des Pflegemindestlohnes enttäuscht. „Die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege ist deutlich mehr wert. Wir brauchen dringend mehr Tarifverträge. Die Verhandlungen zum Pflegemindestlohn in der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission sind auf Dauer keine zufriedenstellende Lösung“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Es zeige sich, dass ohne den Druck der Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen – wie in herkömmlichen Tarifverhandlungen – kein vernünftiges Ergebnis erzielt werden könne. ver.di hatte zum Auftakt der Beratungen einen Mindestlohn von 12,50 Euro gefordert. 
Am Freitagvormittag hat die beim Bundesministerium für Arbeit angesiedelte Kommission die Anhebungsschritte ab 2015 veröffentlicht. Danach erhalten Beschäftigte im kommenden Jahr mindestens 8,65 Euro (Ost) und 9,40 Euro (West) Stundenlohn. 2016 gibt es dann 9 Euro (Ost) und 9,75 Euro (West) pro Stunde. Ab 2017 steigt der Pflegemindestlohn auf 9,50 Euro (Ost) und 10,20 Euro (West). Die Regelung gilt bis einschließlich September 2017. Erfreulich sei, dass in den Geltungsbereich des Pflegemindestlohns künftig auch Alltagsbegleiterinnen, Betreuerinnen von Menschen mit dementieller Erkrankungen sowie Assistenzkräfte einbezogen seien, betonte Bühler.
Bühler kritisierte die Haltung der Arbeitgeber. Einer angemessenen Anhebung des Mindestlohns, der der hohen Verantwortung und den physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten Rechnung trage, hätten offensichtlich die Renditeerwartungen einiger privater Arbeitgeber entgegengestanden. Der entscheidende Widerstand sei allerdings von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gekommen: „Es ist völlig unverständlich, dass die VKA kein Interesse hat, das eigene Tarifniveau durch einen angemessenen Mindestlohn zu stützen. Offensichtlich hat der Verband anstelle seiner Altenpflegeeinrichtungen eher die Interessen der Städte und Gemeinden als Sozialhilfeträger im Blick“, sagte Bühler.
Link zu dieser ver.di-Pressemitteilung

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Wir setzen in den nächsten Tagen die Information zu den Einschätzungen des Pflegemindestlohns durch Arbeitgeberverbände, Wohlfahrtsverbände und Parteien fort. 
Was wir bisher gelesen haben, ist nur von Seiten ver.di (siehe oben) kritisch, ansonsten bestimmen eher Genugtuung (z.B. SPD, CDU, Caritas) und Warnungen vor Übertreibungen (Arbeitgebervertreter privater Pflegeanbieter) das Feld. (Übertreibungen = immerhin liegt ja der Pflegemindestlohn am 1.1.2015 um ganze 90 Cent (West) bzw. 15 Cent (Ost) über dem gesetzlichen Mindestlohn!)
Ja: Ohne Druck der Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen - wie in herkömmlichen Tarifverhandlungen - kann kein vernünftiges Ergebnis erzielt werden.

Und: die trägerspezifischen Vergütungsdifferenzen z.B. von Fachkräften in der Pflege werden durch den Pflegemindestlohn überhaupt nicht berührt. 

1 Kommentar:




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