Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche das Streikverbot aufheben will. Und zwar für den Fall, dass die Gefahr droht, dass kirchliche Einrichtungen und Träger vom 3. zum 2. Weg wechseln wollen. Geregelt werden soll dieses Streikrecht in Art. 20 Abs. 4 der Grundordnung. Die Artikel 11 bis 19 der Grundordnung sollen vorläufig unbesetzt bleiben.
Ältere Gerüchte:
26. Juli 2014
19. Juli 2014
12. Juli 2014
05. Juli 2014
28.Juni 2014
21. Juni 2014
14. Juni 2014
07. Juni 2014
31. Mai 2014
24. Mai 2014
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