Mittwoch, 3. September 2014

Geheimverhandlungen bei der Caritas? Kungeln hinter verschlossenen Türen?

Für Kenner des Tarifvertragssystems der Gewerkschaften erscheint die Situation irreal. Selbstverständlich ist im "Zweiten Weg", dass diejenigen, für die und über deren Rechte und Pflichten verhandelt wird, laufend und tagesaktuell über den Stand der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite informiert werden. Wir verweisen hier auf unseren Blog-Beitrag vom letzten Freitag, dem 29. August.
Und selbstverständlich entscheiden die Mitglieder dann z.B. über eine Urabstimmung, ob ein Verhandlungsergebnis akzeptiert wird. Die Gewerkschaften verhandeln nicht über die Mitglieder hinweg, sondern für sie - und stellen ein Verhandlungsergebnis dann auch zur (Ur-) Abstimmung.

Und was ist bei der Caritas?

"Am 21. August - vor zwei Wochen - tagte der Vermittlungsausschuss der AK-Bundeskommission zur Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens um die Vergütungen der Caritas ab 2014. Ein greifbares Ergebnis ist noch nicht bekannt."
haben wir in unserem Beitrag vom 26. August festgestellt, und an unsere Ankündigung vom 20. August erinnert.
In der Verheimlichung von Verhandlungsständen und Verhandlungsergebnissen liegt einer der eklatanten Unterschiede des so genannten "Dritten Weges". Diejenigen, die von den Verhandlungen betroffen sind, werden extrem lange "im Unklaren gelassen". Nur eine Handvoll von einmal gewählten Vertretern entscheidet ohne jede Rückbindung, nur dem "eigenen Gewissen verantwortlich", ob ein Verhandlungsergebnis angenommen wird. Diejenigen, die von den Ergebnissen dann betroffen sind, werden als "unmündige Klientel" behandelt. Die einmal gewählten Vertreter wissen schon, "was gut für die Beschäftigten ist". Deren Meinungsbildung kann die Verhandlungen "nur stören." Der ideale kirchliche Caritas-Mitarbeiter kümmert sich nicht um seine eigenen Belange. Er vertraut den unerforschlichen Ratschlüssen derjenigen, die einmal von den Mitarbeitervertretungen gewählt wurden. Und er vertraut darauf, dass diese und die Vertreter der Arbeitgeber in der Kommission sich gemeinsam den Kopf zermartern, bei der Diskussion darüber, wie man den Beschäftigten am Besten Gutes tun kann.

Was im Tarifvertrag selbstverständlich ist - dass ein Verhandlungsergebnis durch die Mitglieder, also die Arbeitnehmer selbst, abgelehnt werden kann - gesteht der "Dritte Weg" nur den Bischöfen zu. Nur sie haben noch ein Einspruchsrecht, wenn in den Gremien des Dritten Weges eine Seite "eingeknickt" ist. Und dass der Weg der kirchlichen Arbeitgeber zum jeweiligen Bischof deutlich kürzer ist als der von Vertretern der Beschäftigten, hat die Vergangenheit mehr als genug bewiesen.
... Das auffälligste und letzte Beispiel lieferten 2009 elf Bischöfe, die eigenmächtig in die Arbeitsrechtsregelung für geringfügig Beschäftigte, die von der zentralen Verhandlungskommission des DCV beschlossen worden war, eingriffen. Sie haben sich dabei über die von ihnen beschlossene Verfahrensordnung hinweggesetzt, einseitig die Position der Dienstgeber eingenommen und damit die Asymmetrie der Verhandlungsmacht eines angeblich auf Konsens beruhenden 3. Weges bestätigt. ...
(Friedhelm Hengsbach, von uns zitiert am 11. August des Jahres)

1 Kommentar:

  1. Der 3.Weg ist für die Katz! Wenn die Dienstgeberseite nicht dazu gezwungen wird einen Kompromiss zu finden durch sinnvolle Arbeitskampfmassnahmen wie Arbeitsniederlegungen werden Sie die Tarifverhandlungen bis zum Sankt Nimmerleinstag vor sich her schieben! Warum sollten Sie den auch dass ist doch für die Dienstgeberseite viel billiger! Der 3.Weg hat nur einen Sinn wenn er gewissenhaft bestritten wird aber dass sehe ich nicht bei der Dienstgeberseite! Daher vergesst diese dauernden Nutzlosdiskussionen und Verhandlungen verlasst den 3. Weg der ist sowieso nur noch ein Witz und organisiert Arbeitsniederlegungen!

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