... ist als Körperverletzung strafbar.Art 167 Abs. 2 der Bayer. Landesverfassung.
-----------
"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
Schade kannte ich den nicht früher!!!
AntwortenLöschen