Nachdem uns aus Kreisen der AK eine Kritik an unserer Wortwahl erreicht hat, korrigieren wir uns gerne: der Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurde nicht in Geheimverhandlungen erarbeitet, sondern er ist nur nicht bekannt.
So wissen nur die Beteiligten, worüber heute und morgen die Bundeskommission der AK Caritas verhandelt. Was man weiß, ist, dass das Ergebnis nicht unmittelbar wirksam sein wird, sondern zu seiner Wirksamkeit der Umsetzung in den Regionalkommissionen bedarf, für die üblicherweise ein sogenannter Korridor von beschlossenen "Mittelwerten" eröffnet wird.
Zu den Inhalten lässt sich immerhin soviel spekulieren: wenn es besser ist als das Ergebnis des öD, wird es auf Dienstgeberseite keine Chance haben (Beschlüsse bedürfen der 3/4-Mehrheit), wenn es schlechter ist als der öD, wird sich die Mitarbeiterseite schwer tun. (Der Fall, dass das Ergebnis mit dem öD identisch ist, ist eher unwahrscheinlich - denn man müsste sich dann die ganz unangenehme Frage stellen, wofür man dann die AK braucht.)
Am wahrscheinlichsten, ist ein Vorschlag, der sich am öD orientiert, aber beiden Seiten Zugeständnisse macht, wobei das materielle Gesamtergebnis leicht unter TVöD liegen dürfte und die Zugeständnisse an die Mitarbeiter in kostenneutralen rechtlichen Verzierungen bestehen dürften.
Spannend ist die Frage, wie mit der Forderung der Dienstgeber umgegangen wird, die unteren Lohngruppen zugunsten der oberen Lohngruppen von zu starken Tariferhöhungen zu "verschonen" (wir bitten den ironischen Ton zu entschuldigen - manchmal geht es nicht ganz ohne).
Interessant wird auch die Frage sein, ob der "grobe Klotz" (Dr. Brockhoff) "Sockelbetrag" Eingang in die AVR-Tarifrunde finden wird oder nicht.
Den Sockelbetrag komplett zu ignorieren, dürfte schwierig werden...
Interessant ist weiter die Frage, wenn zwei wesentliche Forderungen der Mitarbeiterseite nicht (genügend) berücksichtigt werden, nämlich
- eine Perspektive für den tariflichen Anschluss der Region Ost an die Entwicklung in den anderen Regionen
- die Forderung, die unteren Lohngruppen gegenüber dem TvöD nicht schlechter zu stellen,
Nicht bekannt?
AntwortenLöschenDas ich nicht lache!
Aus Eurem eigenen Thread "GERÜCHTEGEWITTER":
1% zum 01.03.14,
2,5% zum 01.10.14,
2,4% zum 01.03.15.
90,- Mindestbetrag, aber Berechnung auf Basis 28.02.14 zu 01.03.15, daher nur für Tabellenentgelte unter rd. 2550,- € und erst ab 01.03.15
Kappung der allgemeinen Vergütungsgruppen bei 7% über alles (also incl. Mindestbetrag).
Neueingestellte in der Altenhilfe:
Kr 7a: Stufe 1 fällt weg, Kr. 3a+4a: Wegfall Stufe 6, Stufe 4 gleicher Wert wie Stufe 3
Keine Urlaubsregelung analog TVöD
Azubis 60,- ab 01.10.14
Gerüchte!! Offizielle Infos gibt es nicht.
AntwortenLöschenDie Dienstgeber hantieren damit öffentlich. Die Infos stammen aus der offiziellen Beschlussvorlage und dem offiziellen Protokoll des Vermittlungsausschusses.
AntwortenLöschenWenn selbst die Kommissionsmitglieder des Beschluss nicht hätten, wäre das alles ja noch schlimmer, wenn ihn schon Aussendungen haben.
Die Aussage die Inhalte seien nicht bekannt auf der ak.mas Seite sind schlicht unwahr.
Wir haben nicht behauptet, dass die Mitarbeiterseite der AK den Vermittlungsvorschlag nicht kennt. Wir einfachen Mitarbeiter der Caritas kennen ihn nicht und auch wir Aktive in der Blogredaktion haben keinen Zugang zu privilegierten Quellen, sondern wir stellen dar, diskutieren und kommentieren, was öffentlichen zugänglich ist.
AntwortenLöschen