Daher gilt:
Ab Sonntag setzt eine Friedenspflicht ein - bis nach Ostern sind Warnstreiks dann ausgeschlossen. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission sind der ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt von der Arbeitgeberseite und der ehemalige Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr für die Gewerkschaften - Lühr mit der im Zweifelsfall entscheidenden Stimme.(Quelle z.B. Frankfurter Rundschau)
Nach einer Aufstellung der Gewerkschaften, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, müssen spätestens am 18. April die Verhandlungen der Tarifparteien wieder aufgenommen werden.(Quelle)
Jetzt gilt es den Zeitraum zur Vorbereitung einer möglichen Urabstimmung als auch eines ggf. erforderlichen Erzwingungsstreiks zu nutzen. Informationsveranstaltungen zur dritten Verhandlungsrunde und dem weiteren Vorgehen stehen auf der Agenda, bezirkliche und betriebliche Treffen zur weiteren Planung werden aufgelegt.
Die Schlichtungskommission wird lediglich eine Empfehlung an die Tarifparteien erarbeiten. Wenn beide Seiten den Mitte April erwarteten Schlichterspruch annehmen gibt es eine Einigung. Sollte die Schlichtung bzw. dann anstehende Nachverhandlungen scheitern, dürfte nach Ostern, vom 26. April an eine dreiwöchige Urabstimmung angesetzt werden. Daran dürfen sich auch die Neumitglieder beteiligen, die ggf. ja auch zum Streik aufgefordert werden (bislang haben auch Beschäftigte ohne ver.di-Mitgliedschaft mitgestreikt; bei mehrwöchigen Auseinandersetzungen wird ein Streikgeld benötigt - denn auch im Streik laufen die Kosten der Familien weiter)..
Wie das Beispiel der bisher letzten umfassenden Streiks im öffentlichen Dienst zeigt, bringt aber auch eine Schlichtung nicht unbedingt den Durchbruch. 1992 wurde ein Schlichterspruch nicht angenommen - rund zehntägige flächendeckende Streiks folgten.(ebenso die zitierte Frankfurter Rundschau)
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