In den Medien wurde nun darüber spekuliert, dass die Umsetzung der Ende November von den deutschen Bischöfen mehrheitlich beschlossenen neu formulierten Grundordnung im einen oder anderen Bistum nicht erfolgen würde. Einige Bistümer - wir berichteten - haben schon die Übernahme der Neufassung zugesagt.Wir blicken daher "zwischendurch" auf die einzelnen Bistümer und melden, wenn eine Erklärung zur Umsetzung erfolgt.
Heute: Hildesheim
Im Bistum Hildesheim gilt neues Arbeitsrecht ab Januarund Paderborn
Neuordnung ab kommendem Jahr
Im Bistum Hildesheim gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie die Diözese mitteilte, wird Bischof Heiner Wilmer die reformierte Grundordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen.
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Neues Arbeitsrecht gilt im Erzbistum Paderborn vorläufig
Neuer Erzbischof entscheidet final
Das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland wird im Erzbistum Paderborn ab Januar zunächst vorläufig angewendet. Dies gilt solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden hat.
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