Mittwoch, 14. Dezember 2022

Umsetzung der neuen Grundordnung - Hildesheim und Paderborn

Bereits die letzte Neufassung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" (GrO) hat zu Problemen bei der Umsetzung geführt (wir berichteten am 1. August 2015).
In den Medien wurde nun darüber spekuliert, dass die Umsetzung der Ende November von den deutschen Bischöfen mehrheitlich beschlossenen neu formulierten Grundordnung im einen oder anderen Bistum nicht erfolgen würde. Einige Bistümer - wir berichteten - haben schon die Übernahme der Neufassung zugesagt.Wir blicken daher "zwischendurch" auf die einzelnen Bistümer und melden, wenn eine Erklärung zur Umsetzung erfolgt.
Heute: Hildesheim
Im Bistum Hildesheim gilt neues Arbeitsrecht ab Januar
Neuordnung ab kommendem Jahr
Im Bistum Hildesheim gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie die Diözese mitteilte, wird Bischof Heiner Wilmer die reformierte Grundordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft setzen.
...
und Paderborn
Neues Arbeitsrecht gilt im Erzbistum Paderborn vorläufig
Neuer Erzbischof entscheidet final
Das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland wird im Erzbistum Paderborn ab Januar zunächst vorläufig angewendet. Dies gilt solange, bis ein neuer Erzbischof abschließend über die Umsetzung entschieden hat.
...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.