Samstag, 10. Dezember 2022

Ende der Sonderrechte der Kirche?

berichtet heute die Frankfurter Rundschau und führt dazu aus:
Keine extra Vorschriften zur Lebensweise von Angestellten

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Der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman allerdings reicht die Grundordnung nicht aus. Beschäftigte seien auch nach dem neuen Recht „leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt“, sagt sie. So könne eine Krankenschwester in einer katholischen Klinik „immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt“. Tatsächlich droht die Grundordnung in der Regel mit Entlassung, wenn Mitarbeitende die Kirche verlassen. Hier verlangt Ataman Differenzierung: Kirchen sollen ihren Beschäftigten nur noch bei Jobs im „engsten Verkündigungsbereich“ Vorschriften zu Lebensweise und Mitgliedschaft machen dürfen. Dazu müsse die Kirchenklausel im AGG verschärft werden.

Kirche und Arbeit: „Schutz Einzelner vor Diskriminierung ins Zentrum gerückt.“

Die Bundesbeauftragte sieht den EuGH auf ihrer Seite. Der hatte tatsächlich schon im Fall des Düsseldorfer Chefarztes 2018 entschieden, dass die Kirche religiösen Gehorsam (hier: vor der Unauflöslichkeit der Ehe) nur dann verlangen dürfe, wenn das „wesentlich“ sei für die konkrete Berufstätigkeit. Das müssten die Gerichte überprüfen können. Worauf das Bundesarbeitsgericht damals entschied: Nein, für einen Chefarzt sei der Familienstand nicht relevant, seine Entlassung somit diskriminierend. Ähnlich im Fall der Sozialpädagogin Egenberger: Auch hier entschied Luxemburg, die verlangte Kirchenmitgliedschaft müsse „wesentlich“ für den konkreten Job und das gerichtlich überprüfbar sein.
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wir fragen uns schon lange, wieso die freie Entscheidung der Kirchen zur Anwendung des regulären Arbeitsvertragsrechts dazu führen soll, dass die so begründeten Arbeitsverhältnisse eine "eigene (interne) Angelegenheit" der Kirchen sind;
wir fragen uns schon lange, wieso für diese Arbeitsverhältnisse nicht die Schranken des für alle geltenden Gesetzes gelten sollen,
wir fragen uns schon lange, woher die Kirche - entgegen Artikel 1 des Reichskonkordats, das nach Art. 123 Abs. 2 Grundgesetz weiter gültig ist - die Rechtsetzungskompetenz für Personen nimmt, die der Kirche gar nicht angehören.

Heute ist Tag der Menschenrechte. Das Wimmelbild zum Jubiläum der Menschenrechtserklärung stammt von Amnesty International ch. Auf der Vorderseite hat der Illustrator Detlef Surrey die 30 Artikel der Erklärung in ein Bild gepackt. Und auf der Rückseite können Sie Wort für Wort nachlesen, was in diesem berühmten Dokument steht.

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