Die Ampelkoalition und die Kirchen: Eine schwierige Beziehung
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Auch die jüngst beschlossene neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, innerkirchlich teilweise durchaus als Meilenstein angesehen, wurde von der Ampel eher kühl aufgenommen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, betonte zwar, dass die neue Grundordnung "in einigen Bereichen in die richtige Richtung“ gehe. Allerdings halte sie es nach wie vor für problematisch, dass Mitarbeitende auch im verkündigungsfernen Bereich gekündigt werden könnten, wenn sie aus der Kirche austräten. "Ich würde mir wünschen, dass Menschen, die bei den Kirchen arbeiten, die gleichen Rechte und Pflichten haben wie diejenigen, die in der privaten Wirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgeber*innen arbeiten", so Ataman, die in diesem Zusammenhang auch die Kirchenklausel im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Frage stellte. Es sei "nicht in Ordnung, dass eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmenden wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften für zulässig erklärt" werde.
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Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Donnerstag, 8. Dezember 2022
KIRCHENPOLITISCHE ZWISCHENBILANZ NACH EINEM JAHR ROT-GRÜN-GELB
dazu berichtet katholisch.de in einem umfassenden Streifzug durch die unterschiedlichsten Betätigungsfelder unter anderem:
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