Engel brauchen keine Mitbestimmung. Wir schon! Weg mit dem kirchlichen Arbeitsrecht!Quelle: Facebook
Das kirchliche Arbeitsrecht ⛪️ mit seinen #Beschränkungen der #Tarifautonomie und in der #Mitbestimmung gilt für rund 800.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Die deutschen katholischen #Bischöfe haben sich nun auf #Reformen verständigt. Reichen die? Nein! Auch mit #Neuerungen mag das kirchliche Arbeitsrecht für Engel angemessen sein. 👼 Aber nicht für uns!
🚫 Noch immer keine Gleichstellung der Mitbestimmungsrechte an das weltliche Arbeitsrecht.
🚫 Keine Tarifverhandlungen auf Augenhöhe.
🚫 Keine Anerkennung des Grundrechts von Beschäftigten auf Streik.
🚫 Keine Unternehmensmitbestimmung unter Beteiligung der Beschäftigten.
Wir stellen den kirchlichen und diakonischen Auftrag nicht in Frage, wir bestehen aber darauf, dass jenen, die ihn ausführen, nicht ihre Arbeitnehmer*innenrechte genommen werden. „Die Bischöfe […] reagieren nur nach massivem öffentlichen Druck und dann auch nur mit minimalen Verbesserungen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Klar ist: Die Bundesregierung kann nicht länger dulden, dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaße Unrecht geschieht!
#kirchlichesarbeitsrecht #arbeitsrecht #gegendiskriminierung #gewerkschaft #gewerkschaftsjugend #dgbjugend Weniger anzeigen
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Samstag, 17. Dezember 2022
DGB-Jugend zum kirchlichen Arbeitsrecht:
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