Datenschutzverstoß:Quelle und mehr: BetriebsratsPraxis24.de
Fristlose Kündigung von Bosch-Betriebsrat rechtens
Ein langjähriger Betriebsrat der Robert Bosch GmbH hatte mittels Dropbox Akten mit persönlichen Daten einem größeren Kreis von Empfängern zugänglich gemacht. Die außerordentliche Kündigung wegen dieses Verstoßes gegen das Datenschutzrecht erklärte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg nun für wirksam (Az.: 7 Sa 63/21 vom 25.03.2022)....
Gild das dann auch für die katholische Kirche?
Nur wenige Tage später, am 6. April 2022, 14:37 Uhr schrieb die Süddeutsche Zeitung:
Missbrauch in der katholischen Kirche:Quelle und mehr: Süddeutsche Zeitung
Bischof outet Betroffene
Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, lüftet vor Mitarbeitern seines Bistums das Pseudonym einer Betroffenen - gegen ihren Willen. ...
Besonders heikel: Die Betroffene ist beim Bistum Trier angestellt und wurde offenbar vor etwa 40 Kolleginnen und Kollegen gegen ihren Willen geoutet.
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Die Süddeutsche Zeitung bezieht sich auf die Lokale Zeitung "Volksfreund" in Trier, und der Anwalt der Betroffenen spricht dort von einer "vorsätzlichen Zerstörung der Anonymität seiner Mandantin. Auch der Deutschlandfunk berichtet:
Dlf-Religionsexpertin Florin: „No-Go für einen Missbrauchsbeauftragten“mit anschließender Twitter-Diskussion.
Dürfen wir auf Konsequenzen gespannt sein? Etwa gar, dass sich kirchliche Datenschutzstellen oder kirchliche Datenschutzgerichte konsequent und ohne Ansehen der Person mit diesem ungewollten "outing" auseinander setzen?
Ach so ja - die kirchlichen Datenschutzgerichte sprechen nur im Namen des Bischofs, und können daher selbst gegen den bischöflichen Vollmachtgeber nicht vorgehen. Das wäre nur einem Bischof erlaubt ...
Über die Gerichtsbarkeit in der katholischen Kirche
Zum Nachdenken über die Verteilung von Macht und Ohnmacht in unserer Kirche
Zum Stichwort "Datenschutz" im Blog
Nachtrag 08.04.2022 14:30 Uhr:
Zeitgleich mit uns hat auch der kirchliche Datenschutz das "ungewollte bischöfliche Outing" aufgegriffen. Wir zitieren den Blog "Artikel 91 - Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften":
Bischofs-Outing – Wochenrückblick KW 14/2022
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Mit Blick auf den vorliegenden Fall ist das kirchliche Datenschutzrecht wohl recht schwach aufgestellt: Ein immaterieller Schadenersatz wäre denkbar; leider ist der Rechtsweg unklar, auf dem dieser erstritten werden könnte – die kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit ist jedenfalls nicht zuständig. Das mutmaßlich einschlägige Universalkirchenrecht kennt in can. 220 CIC (»Niemand darf […] das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen«) keine Sanktionen. Auf Twitter äußert sich außerdem Doris Reisinger zum Machtungleichgewicht bei der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten.
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