Freitag, 29. April 2022

Drei Monate und fünf Tage nach

der ARD-Veröffentlichung zur Initiative #OutInChurch, in der sich 125 haupt- und ehrenamtliche queere Kirchenmitarbeiter zu ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität bekannten, scheint sich die Diskussion auf die kirchliche Sexuallehre zu fokussieren.

Katholisch.de berichtete beispielsweise am
09.03.2002: "#OutInChurch": Die Reform des Arbeitsrechts ist nicht genug
26.04.2002: Drei Monate #OutInChurch: "Coming Out hat spirituelle Dimension"
28.04.2022: 24-JÄHRIGER WILL KEINEN KIRCHLICHEN ARBEITSVERTRAG – BIS SICH ETWAS ÄNDERT

Aber danach beschränken sich die eingeforderten und von den Bischöfen verbal zugestanden Menschenrechte wohl wirklich nur auf diesen einen Aspekt. Der Eindruck entsteht, wenn etwa im Interview vom 26.04.2002 Bernd Mönkebüscher, Pfarrer in Hamm (im Erzbistum Paderborn) und einer der Initiatoren der Aktion #OutInChurch, mit der Aussage zitiert wird:
Die Kirche muss an dieser Stelle endlich die Menschenrechte akzeptieren und umsetzen.
Ja - Pfarrer Mönkebusch hat nicht Unrecht, wenn er meint:
die Bischöfe ... merken, dass die Schieflagen sonst anders aufgelöst werden, etwa dadurch, dass die Politik künftig tätig wird. ... Eine Tendenz, die man oft beobachten kann: Kirche möchte das Heft des Handelns gerne in der Hand behalten.
Nun, bei arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat jedes Gewerkschaftsmitglied auch Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz zur Einhaltung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Die Menschenrechte umfassen aber mehr als die gottgegebene sexuelle Identität eines Menschen. Wir erinnern an unseren Bericht vom 21. April (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages ...) und an die ständige Mahnung, die eigene katholische Soziallehre auch in der eigenen Kirche umzusetzen.

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