Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir eine andere – eine solidarische – Finanzierung für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege brauchen. Dies ist machbar, wenn die Beiträge zur Pflegeversicherung von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch getragen werden.
Dies zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die am letzten Freitag (27. September) veröffentlicht wurde. Unter dem Titel „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ hat der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang Szenarien berechnet, wie das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit gesenkt werden kann.
In einer Pressemitteilung betont Sylvia, Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand „Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen, deshalb braucht es dringend die Pflegebürgervollversicherung. Durch diesen Systemwechsel wird auch das Dilemma beseitigt, dass bei jeder Tariferhöhung der Beschäftigten der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen steigt.“ Derzeit führten bessere Arbeitsbedingungen, steigende Löhne sowie eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Altenpflege zu dem Effekt, dass die finanziellen Eigenanteile steigen, die die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen aufbringen müssen.
Konkret bedeutet eine Pflegevollversicherung für alle, dass alle Bürgerinnen und Bürger in eine einheitliche Pflegeversicherung integriert werden, alle Einkommensarten der Beitragspflicht unterliegen und die Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben werden. Damit könnte das bisherige Teilleistungsprinzip durch das Sachleistungsprinzip ersetzt werden, das aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt ist. Danach würden die Kosten für alle pflegerisch notwendigen Maßnahmen komplett von der Pflegeversicherung übernommen.
Durch einen in der Studie bis 2060 gerechneten moderaten Beitragssatzanstieg von rund 0,25 Prozentpunkten könnte mit der Pflegebürgervollversicherung ein nachhaltiger Systemwandel hin zu einer solidarischen Finanzierung einer bedarfsgerechten Versorgung gelingen. Es könnte sichergestellt werden, dass die Kosten für alle pflegerischen Leistungen - gerade auch im ambulanten Bereich - von der Versicherung getragen werden. Die durch die Vollversicherung ausgelösten Beitragssteigerungen für die Sozialversicherten könnten durch die Ausgestaltung als Bürgerversicherung begrenzt werden.
Wenn der Gesetzgeber eine Pflegebürgervollversicherung beschließen würde, wäre das ein sozialpolitischer Meilenstein und ein großer sozialer Fortschritt für die zu Pflegenden und ihren Familien sowie für die Beschäftigten in der Altenpflege.
Also, lasst uns mit ganzer Kraft für diese Pflegebürgervollversicherung kämpfen.
Der Link zur Studie:
https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_150_2019.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.