Es gibt viele Dinge in der Geschichte der Kirche, die von Deutschland ausgegangen sind und im Vatikan nicht auf Freude stießen. Wir brauchen dabei nicht unbedingt an Luther zu denken, auch wenn die Haltung der nationalen "Deutschen Kirche" maßgeblich für die Umsetzung der historisch schwer belasteten und gegen die katholische Soziallehre gerchteten Ideologie einer "Dienstgemeinschaft" war.
Auch heute wird die Deutsche Kirche im Vatikan aufmerksam beobachtet, nun aber stehen die Katholiken selbst im Fokus. Die Irritationen um den "Synodalen Weg" sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Nun hat der der aus Baden-Württemberg stammende Privatsekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, erneut auf die Sorgen Benedikts hingewiesen. Benedikt, der die katholische Kirche in Deutschland wohl kennt wie kaum ein anderer, mache sich "große Sorgen um die Lage der Kirche in Deutschland. Die derzeitige Situation schmerze den 92-Jährigen":
Er liebe die Kirche des Landes, doch "vieles von dem, was er nun von dort erfährt und erlebt", schmerze ihn. .... Dass Benedikts Befürchtungen sich bestätigten, sei für ihn keine Genugtuung oder Trost ... Mittlerweile gebe es in der Kirche in Deutschland "in vieler Hinsicht eine große Verwirrung". Viele Gläubige würden die Vorgaben des Katechismus kaum mehr ernstnehmen und sich nicht nach der Lehre der Kirche richten.
Was die genannten Befürchtungen betrifft, müssen wir auf zwei eindringliche Ermahnungen hinweisen, die wir immer wieder ansprechen:
- Benedikts Appell zur Anwendung von "Laborem Exercens" anlässlich seiner Abschiedsansprache auf dem Flughafen Erding
- Benedikts Aufruf zur "Entweltlichung" anlässlich der "Konzerthausrede" in Freiburg
Es ist erschreckend, wie wenig davon aufgenommen und umgesetzt wird. Die Deutsche Kirche dreht und wendet sich um den eigenen Bauchnabel, hält verzweifelt an längst überholten "Selbstbestimmungsansprüchen" fest und versteht nicht, dass Glaubwürdigkeit auch die Umsetzung der päpstlichen Soziallehre verlangt, auch im eigenen Betrieb.
Glaubwürdigkeit - das fängt mit dem Zugangsrecht von Gewerkschaftern in kirchlichen Einrichtungen an, die aktuell im Erzbistum Bamberg wieder in Frage gestellt wird. *)
Glaubwürdigkeit - das beinhaltet die Sozialpartnerschaft mit Gewerkschaften, wie das päpstliche Lehramt immer wieder deutlich macht,
Glaubwürdigkeit - das heißt auch, die Vorgaben der im Katechismus dokumentierten kirchlichen Lehre in den eigenen Einrichtungen umzusetzen, es - zumindest - zu versuchen.
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"Ich habe die Pflicht mich zu äußern, wenn die Dinge, meiner Meinung nach, einen verwerflichen Gang nehmen." (Indianerweisheit)
Can. 212 — § 3 Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie (die Gläubigen) das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.
Can. 221 — § 1. Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen. (Codex Iuris Canonici)
Eine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail Adressen mit Werbung und Information wenden. Die Entscheidung einer Gewerkschaft, Arbeitnehmer auf diesem Weg anzusprechen ist Teil ihrer im Grundgesetz geschützten Betätigungsfreiheit. BAG Rechtssprechung.
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