im neuen Rundschreiben Nr. 3/September 2019 informiert die BVK Zusatzversorgung über
1. Versand der Versicherungsnachweise
2. Online-Mitgliederportal - Informationstexte zum Versicherungsnachweis
3. Versicherungspflicht unabhängig von arbeitsvertraglicher Vereinbarung
4. Versicherungspflicht für die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (Opti-Prax)
5. Versicherungsfreiheit für kurzfristig Beschäftigte
6. Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
7. Vermögenswirksame Leistungen für die Betriebliche Altersversorgung - keine Förderung nach § 100 EStG
8. Sozialversicherungsfreiheit bei fortgeführten PlusPunktRente-Verträgen
9. Beratungsservice der BVK Zusatzversorgung ohne Haftungsrisiko für den Arbeitgeber
Link zum Rundschreiben <http://www.zkdbg.de/Rundschreiben>
Link zum Portal <http://mitgliederportal.bvk-zusatzversorgung.de/>
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