Montag, 18. April 2016

Aus gegebenem Anlass: Fakten - Fakten - Fakten (1)

Aus gegebenem Anlass wollen wir in den nächsten Wochen eine fortgesetzte montägliche Kolumne einem speziellen Thema widmen, bei dessen Würdigung satirische Passagen schlicht nicht zu vermeiden sind  („Difficile est saturam non scribere“)

Wie nämlich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen ist plant Bayern ein so bezeichnetes "Bayerisches Integrationsgesetz", um der Überfremdung der bayerischen Leitkultur durch - der bayerischen Art fremden - Menschen einen Riegel vorzuschieben.
Die bayrische Landesregierung stellt sich damit erneut christlich-sozialen Leitwerten, wie Sie etwa von Papst Franziskus kürzlich demonstriert wurde. "Papst Franziskus hat zwölf Flüchtlinge mit nach Italien genommen, wie der Vatikan bestätigte. Es handele sich um drei Familien aus Syrien, darunter sechs Kinder. Alle sind Muslime."

Nun soll es bei diesem Gesetz nicht darum gehen, Fluchthelfer wie Papst Franziskus als "Schlepper" zu bezeichnen oder gar den Zuzug zu beschränken. Ja, Bayerns Grenze soll gar nicht erst von Flüchtlingen überschritten werden, wie der Ruf nach verstärkten Grenzkontrollen - bis hin zum Waffeneinsatz - aus dem Munde von Politikern deutlich macht. Das ist ein grundlegender Schritt und dient zum Schutz der bayrischen Leitkultur.
Beim bayrischen Integrationsgesetz geht es darum, die Menschen auf die bayrische Leitkultur zu verpflichten, die trotz aller Hürden den Weg nach Bayern finden und sich dann auch noch hier niederlassen wollen. Wie die jahrzehntelangen Erfahrungen (z.B. mit so genannten "Wirtschaftsflüchtlingen" an der innerdeutschen Grenze) nämlich zeigen, lassen sich auch Mauern und Minenfelder immer wieder überwinden. Selbst Stacheldraht wird also nicht verhindern, dass (wie die Geschichte zeigt) Gedanken oder gar Personen die vatikanischen Gärten verlassen und uneindämmbar den Weg nach Bayern finden. Und für diesen Fall der geistigen Indoktrinierung durch Fremde ist die bayrischen Gesetzesinitiative der "Integrationsverpflichtung in bayerische Leitkultur" gedacht. Es geht darum, diese einzigartige und erhaltungswürdige (S. 18) bayerische (Präambel) Leitkultur mit Inbrunst im Herzen gegen kulturverfälschende Überfremdung zu verteidigen.

Wer sich nicht anpasst, soll in kürzester Zeit: in fünf Minuten in den Hauptbahnhof einchecken und dann - in fünf Minuten - den Abflug, in den Hauptbahnhof, in fünf Minuten .... oder so ...
jedenfalls - mit gludernder Lot im Herzen und in-brünstigem Eifer hat die Bayerische Staatsregierung den Verbänden den Entwurf wohl eines "Landesausgrenzungs..." entschuldigung, eines "Bayerischen Integrationsgesetzes" zur Stellungnahme zugeleitet.

Mit diesem Entwurf werden wir uns in den nächsten Wochen immer wieder auseinandersetzen.

Um zu zeigen, wie fein ziseliert der Entwurf der bayrischen Staatsregierung ist, möchte ich zunächst einmal auf die Stellungnahmen christlicher Wohlfahrtsverbände eingehen:
... Der Entwurf für das geplante Integrationsgesetz der bayerischen Staatsregierung stößt bei Diakonie und Caritas auf heftige Kritik. ....- (dazu im Original #))
Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf eine verpflichtende Belehrung über "Sitten und Gebräuche" vor, die beispielsweise Zugangsvoraussetzung für einen Schwimmbadbesuch sein könnte.
Quelle: Kirchen-Newsletter des BR vom 8.4.2016

Man sieht an der unausgesprochenen Frage, welche spezifisch bayerische Leitkultur - jenseits von Blasmusik und Bratkartoffeln - für einen Schwimmbadbesuch erforderlich sein soll, wie nötig entsprechende Integrationsschulungen sind. Offensichtlich ist den Kritikern des Entwurfes bei Caritas und Diakonie die in bayrischen Schwimmbädern gebräuchliche bayrische Leitkultur nicht bekannt. Dabei handelt es sich um eine gewachsene Tradition, die nicht erst auf die altrömische Kultur der "Thermae", der römischen Schwimmbäder zurück zu führen ist. Original bayrische (Schwimmbad-)Leitkultur ist deutlich älter und geht schon auf vorrömische Traditionen der keltischen Urbayern, der Boier zurück, die etwa an der Ambajuvari (der späteren Amper) entwickelt wurden.
In Bayern ist es beispielsweise üblich, dass man in der Regel nicht vom Beckenrand in's Wasser springt. Das resultiert aus der empirischen Erkenntnis, dass sich in naturnahen Flüssen am Seitenrand vielfach Hindernisse wie versunkende Baumstämme oder die Köpfe von anderen Personen im Wasser befinden können. Genauso, wie es in Bayern gebräuchlich ist, dass man nur in Becken mit hinreichend hohem Wasserstand versucht, zu schwimmen oder gar hinein zu springen.
Es mag anderswo üblich sein, auch in Becken mit geringem oder wenig Wasser zu springen - oder auch, tiefe Gewässer ohne ausreichende Schwimmkenntnisse zum Baden zu benutzen - aber gerade diese der bayerischen Leitkultur widersprechenden Unarten sollen in Bayern zumindest nicht überhand nehmen. Die strenge Einhaltung der bayrischen Leitkultur in Schwimmbädern ist für alle Beteiligten überlebenswichtig. Es gilt also, den Schutz der bayerischen Leitkultur auch und gerade in Schwimmbädern zu gewährleisten.
Und dass man in der Regel in Bayern nicht in Straßenkleidung ein Schwimmbad nutzt, sollte allen Migranten bekannt sein. Auch wenn - wie in meine Heimatstadt - vor Jahrzehnten der Bürgermeister anlässlich der Eröffnung des Hallenbades das 3 m - Brett im Trachtenanzug eingeweiht hat ... das war dann doch eher eine Ausnahme. Von Nachahmern ist jedenfalls hier im städtischen Wellenbad nichts bekannt geworden.
Vielleicht ist es ja mit der bayrische Leitkultur vereinbar, dass man ein Schwimmbad - wenn schon in Straßenkleidung - dann wenigstens in Dirndl und Lederhose oder zumindest im Trachtenanzug nutzt. Aber das sind Feinheiten, die einen entsprechend vertiefenden Integrationskurs voraus setzen - weil sie von Fremden möglicherweise nicht auf Anhieb richtig praktiziert werden.

In der nächsten Woche also die spannende Frage: Was ist bayerische Leitkultur?



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#)
„Es hat einen Zwangscharakter und vermittelt den Eindruck, dass man von integrationsunwilligem Klientel ausgehe“, schreibt Norbert J. Huber, Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land. Das Gesetz arbeite mit Pflichten, Sanktionen und einer Orientierung an der so genannten Leitkultur und beschränke sich zudem auf Bildung und Sprache.

Vorschläge im Bildungsbereich

Im Detail formuliert die Caritas vor allem in ihrer Kritik in den Bereichen Bildung, Bürgerschaftliches Engagement und Kosten. So fordert sie für den Bereich Bildung, dass der Zugang zu Sprachkursen vereinfacht werde und unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein müsse. Grundsätzlich müsse in Kindergärten und Horten mehr Personal zur Förderung und Bildung der Kinder zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Die Erzieher müssten in ihrer interkulturellen und integrativen Kompetenz geschult werden. Die Übergangsklassen sollten nach Ansicht der Caritas im Integrationsgesetz verankert werden, denn nur so könne eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Sie müssten auch flächendeckend und ausreichend angeboten werden. ...
Quelle: Caritas Internet

Heute Mittag einige Zahlen ...

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