Interessant ist die Argumentation der Dienstgeberseite,
Die Dienstgeber-Seite machte von Anfang an klar, dass aufgrund der bereits ab 01.01.2013 vollzogenen Vergütungserhöhungen für den Ärztebereich (2,9 % Steigerung ab 01.01.2013 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 440,-- EUR, s. DG-Info 01/2013), eine „1:1 Übernahme“ des Bundesbeschlusses ausscheide und bot eine Übernahme des BKBeschlusses ab 01.07.2013 und damit eine Vergütungserhöhung von 2,6% für die Ärztinnen und Ärzte ab diesem Zeitpunkt an.
Ein Blick in die AVR (Anlage 30, Anhang A) zeigt, dass die Vergütungserhöhung vom 1.1.2013, die jetzt die Übernahme des Bundesbeschlusses der vergangenen Woche verhindern soll, in anderen Regionen (NRW, Bayern, Bawü) bereits seit 1.1.2012 wirksam ist (ebenso wie die Einmalzahlung in Höhe von 440 €, vgl. etwas akmas - NRW, Juli 2012)
Update (21.6, 13:30): inzwischen meldet auch der Marburger Bund in einer Presseerklärung Protest an:
Dienstgeber täuschen die Öffenltichkeit und missbrauchen erneut den dritten Weg
Update (22.6): Tarif-Info RK-Mitte vom 19.6.2013
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