Montag, 3. Juni 2013

Marburger Bund gegen "Dritten Weg" - keine Einschränkung der gewerkschaftlichen Grundrechte

Die 123. Hauptversammlung des Marburger Bund hat beschlossen:
"Der Marburger Bund fordert die Arbeitgeber von Caritas und Diakonie auf, gemeinsam mit ihm ein System zur kollektivrechtlichen Regelung von Arbeitsbedingungen zu entwickeln, welches die grundrechtlich geschützten Positionen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften anerkennt. Der Marburger Bund beansprucht auch gegenüber den Arbeitgebern von Caritas und Diakonie das Grundrecht als Gewerkschaft, Arbeitsbedingungen nicht nur durch Tarifverträge zu regeln, sondern diese im Weg eines fairen Ausgleiches gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arbeitgebers kampfweise durchzusetzen.Der Marburger Bund hält daran fest, dass ein Ausschluss des Streikrechts auch unter Berufung auf das Kirchenprivileg und auch bei der Schaffung eines kirchlich modifizierten Tarifvertragsrechts verfassungswidrig ist."

siehe auch:
Ärzteblatt: Kirchliches Arbeitsrecht -Marburger Bund pocht auf Streikrecht

1 Kommentar:

  1. Na das ist mal eine klare Haltung! Ob die Ärzte das auch durchsetzen?

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