Dienstag, 11. Juni 2013

Caritas schlägt Verdi? Wie Wohlfahrt Intern mit großen Tabellen die Realität in ihr Gegenteil verkehrt

oder: 

Märchenstunde: Wie einmal die Lokomotive Verdi vom Waggon Caritas überholt wurde ...

Das aktuelle Heft der Zeitschrift Wohlfahrt intern (Juni 2013), das "Entscheider-Magazin für die Sozialwirtschaft" hat eine aufsehenerregende Titelstory:
"Caritas schlägt Verdi - Wie die AVR des Dritten Wegs die Gewerkschaftstarife abhängen"
Die Aussage überrascht: wieso soll derjenige, der - mit immer größeren Verzögerungen - den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und seine Entgelttabellen abschreibt, plötzlich besser sein als das Original?

Man fängt in der ersten Tabelle an und stellt fest, dass die RK Bayern in 4a 1964,13 Euro zahlt, während der "TVöD Bundesweit" nur 1937,01 Euro zahlt. Die RK ist definitiv besser als TVöD Bund. *hähh?* Da stellt sich die Frage, wie, bei identischen (= abgeschriebenen) Tabellen und identischen (= abgeschriebenen) Tarifsteigerungen dieser Sieg (?) der AVR Caritas zustandekommt.

Warum das so ist, wird nirgendwo erklärt. Interessant ist, dass, hätte man sich diese Frage vor genau einem Jahr gestellt, das Ergebnis folgendes gewesen wäre:

RK Bayern: 1845,77
TVöD Bund: 1910,37

Das macht neugierig - auf eine nähere Analyse.



Ein paar Banalitäten vorab: sogar die oberflächlichste Lektüre zeigt eine bodenlose Unseriosität des Vergleichs.
Kr 4a:
Am 1. 1. 2012 waren die Tabellenwerte bei AVR und TVöD identisch. Dann gab es z.B. für Bayern folgenden Verlauf:

TVöD:
01.03.2012 +3,5 %
01.01.2013 +1,4 %
01.08.2013 +1,4 %

AVR Bayern/BW/NRW:
01.07.2012 +3,5 %
01.11.2012 +1,4 %
01.02.2013 +1,4 %

Die Logik der Tabellen liegt genau hier. Man hat bei Wohlfahrt intern offenbar den aktuellen Monat (Mai oder Juni) genommen, hier ist AVR 1,4 % besser als TVöD. Das ist aber nur ein Ausgleich für die verspätete Übernahme früherer Erhöhungen. Vor einem Jahr wäre TVöD 3,5 % besser gewesen als AVR. Ab 1.8.2013 sind die Verhältnisse wieder identisch.
Betrachtet man die beiden Jahre in der Summe ergibt sich eine Differenz von 0,091 % = z.B. bei einem Monatsverdienst von 2000 Euro brutto sind das in den 2 Jahren dann 45,72 Euro. (2012 ist die TVöD-Summe besser, 2013 die AVR-Summe; in der Region Nord ist die Differenz zu Lasten der AVR Caritas deutlich größer).

Das heisst, je nach Monat, der gewählt wird, kommt man zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. So kann man das nicht machen!

Wenn man das einzig seriöse macht, was hier möglich ist, dann macht man einen Gesamtvergleich über die Jahre 2012 und 2013 und dann kommt man zum Ergebnis, dass die Summen identisch sind (zumindest in Bayern, NRW und Baden-Württemberg) bei einem minimalen Nachteil für die AVR.


(Ergänzung Regionen Nord und Mitte:
AVR Nord:
01.11.2012 +3,5 %
01.01.2013 +1,4 %
01.08.2013 +1,4 %
AVR Mitte: Hier entsprechen die Tabellen ab 01.01.2013 denen des TVöD ab 01.08.2013, zusätzlich wird per Einmalzahlung ein Ausgleich für die verspätet vorgenommene Erhöhung gezahlt. [Der von der Mitarbeiterseite der AK genannte Erhöhungswert von 6,42 % ist der Wert, der sich ergibt, wenn man die prozentualen Erhöhungen von 3,5 und 2 mal 1,4 % nacheinander vornimmt - genau 6,418286 und nicht 6,3]
Die Differenzen liegen hier, legt man eine Betrachtung über die 2 Jahre 2012 und 2013 zugrunde so, dass AVR Nord um 0,97 % und AVR Mitte um 0,42 % unter den Summen liegen, die im TVöD fällig sind!)


Je mehr man reinguckt, desto blödsinniger wird alles: so gibt es eine "AVR RK Bund", die Beschlüsse hat, die besser sind als der TVöD (aus den bekannten Gründen), während der TVöD-VKA dann gar nicht auftaucht und so nicht mit der AVR konkurrieren kann. Dass in vielen Fällen gerade in der maximalen Erfahrungsstufe die Vergütung im TVöD-Bereich deutlich besser ist, als in den kirchlichen Tarifen in der Diakonie, und die Zeiten dort durchschnittlich länger sein dürften, als in der Anfangs- und in der mittleren Stufe, findet in der Gewichtungssystematik von Wohlfahrt intern auch keinen Niederschlag.
Bei einem seriösen Vergleich müsste man diese Entwicklung mit einbeziehen, und dabei von einer 40jährigen Lebensarbeitszeit ausgehen. Das sind nun mal zunehmend - auch bei Frauen - die realeren Verhältnisse. Man (frau) arbeitet nicht nur in einem Monat, einem Jahr oder für zwei Jahre (und eingedenk der Verschiebungen des Rentenanlters sind 40 Jahre ohnehin etwas kurz gegriffen).
So wird aber, insbesondere was den Vergleich zwischen AVR Caritas und TVöD betrifft, eine fürs finanzielle Ergebnis bedeutungslose alternative Abfolge der gestaffelten Steigerungen gleich dreimal in der Gewichtung beim Kampf zwischen den Systemen wirksam. (Vergeichbar einem Wettlauf, bei dem man den einen Läufer früher loslaufen lässt und den Sachverhalt, dass er dann als erster mit beiden Beinen die Ziellinie überschreitet, doppelt wertet.)

Relevant und plausibel ist die Wertung der unterschiedlichen Stufenverläufe beim Vergleich zwischen TVöD und etwa Diakonie Bayern. Hier sind die Verhältnisse bezüglich der Diakonie klar: die Anfangsstufen sind üblicherweise besser, nach wenigen Jahren kippt das Verhältnis und die Vergütungen bleiben dauerhaft schlechter.

Weitere Merkwürdigkeiten:
Es gibt dann z.B. die Zulage (in der Altenpflege) in Höhe von 552,42 Euro, die den Pflegezulagen im TVöD in Höhe von 46,02 Euro entspricht. Diese Pflegezulage wird, bei gleicher Formulierung in den AVR, in Bayern flächendeckend nicht bezahlt (vgl. RK-Info April 2013), in NRW dagegen flächendeckend bezahlt. Warum sich diese Zulage in den Tabellen "Bayern", "NRW", "Baden-Württemberg" findet, während sie im TVöD "Bundesweit" fehlt, ist rätselhaft: diese Zulage wird auch im TVöD oder bei der AWO gezahlt.
Warum überhaupt ein "AVR Bundesweit", der allenfalls als übernommener RK-Tarif Geltung erlangt in die Berechnung mit einfließt, ist ebenso rätselhaft wie der Sachverhalt, warum der TVöD "Bundesweit", der tatsächlich bundesweite und also auch in den Regionen Geltung hat, in den aufgeführten Regionen nicht vorkommt.

Die Werte sind ungenau: die Jahressonderzahlung wird einfach auf den Wert des Monatsbrutto bezogen: das stimmt dann bei den AVR, die schon im Februar ihre letzte 1,4 % Erhöhung hatten, es stimmt aber nicht beim TVöD, die im August nochmal eine Erhöhung kriegen, die dann zur Erhöhung der Jahressonderzahlung führen usw. Das sogenannte "Jahresbrutto" wird einfach "geexcelt" aus 12*Monatsbrutto + Jahressonderzahlung + Sonstige Zahlungen, ohne zu berücksichtigen, dass in den unterschiedlichen Systemen noch verschiedene unterjährige Tarifsteigerungen zu berücksichtigen sind.

Dass Ver.di sowohl die großen TVöD-Tarife als auch die zersplitterten und häufig schlechteren AWO-Tarife zu verantworten hat, ist keine Neuigkeit (und die Gründe dieser Entwicklung wären ein eigenes Thema, bei dem auch von den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden zu reden wäre). In den Regionen nur die häufig schlechteren AWO-Tarife aufzuführen und nicht auch den TVöD ist jedenfalls eine tendenziöse Manipulation, welche die seltsame Wertung erst ermöglicht.

Ergebnis:
Die Übersicht ist schlampig und dreist. Hätte man den Vergleich vor genau einem Jahr unternommen, hätte man titeln müssen "Verdi schlägt Caritas" So einfach ist das alles.


PS. Dass auch die "Neue Caritas" tendenziös schreiben kann, zeigt der Artikel "Die Caritas zahlt vergleichsweise gut" in Neue Caritas 02/2013.
Dort heißt es in der Fußnote 8:

"Durch die Wahl des 1. Dezember 2012 als Stichtag für den Vergleich liegt die Vergütung nach AVR-Caritas trotz eigentlich identischer Vergütungssystematik in Variante 1 leicht über der des TVöD. Dies liegt daran, dass in der AVR-Caritas am 1. November 2012 eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte stattgefunden hat, die im TVöD erst am 1. Januar 2013 vollzogen wird."
Generös wird dem TVöD zugebilligt, dass er - bei "identischer Vergütungssystematik" - die am 1. November 2012 stattgefundene Tabellenerhöhung um 1,4 % erst 2 Monate später vornimmt; redlich wäre es gewesen, auch den Grund dafür zu nennen: dass nämlich damit die erst im Juli 2012, 4 Monate nach dem TVöD verspätet vorgenommene Tariferhöhung der AVR um 3,5 %  teilkompensiert werden sollte. 

7 Kommentare:

  1. Zu den oben genannten Ausführungen stellen wir folgendes fest:

    Stand der berechneten Tabellenwerte: Für den Vergleich ist der 1.1/1.2.2013 der Stichtag. Darauf weisen wir deutlich hin. Alle im Jahr 2013 erfolgten Tabellensteigerungen sind deshalb nicht berücksichtigt (weder TVöD zum 1.8.2013 noch AVR DW EKD zum 1.6.2013, BAT-KF zum 1.4.2013 oder AVR-J zum 1.7.2013). Gleiches gilt für die Berechnung der Jahressonderzahlungen.

    Begriffsdefinition: Mit dem TVöD ist immer der TVöD-VKA gemeint. Den Tarifvertrag für die Länder kürzen wir ‚TV-L‘ ab. Da vor allem der TVöD-VKA für die Sozialwirtschaft relevant ist, haben wir uns für den Vergleich darauf beschränkt.

    Pflegezulagen: Im TVöD sowie in den Tarifverträgen für die AWO in Bayern sowie in Baden-Württemberg hatten wir die Pflegezulage von 46,02 Euro für Altenpflegehelferinnen und Altenpflegerinnen, im TV AWO NRW für die examinierten Altenpflegekräfte fälschlicherweise nicht berücksichtig. Wir haben die Korrekturen entsprechend vorgenommen. Im TV AWO NRW gibt es für Helferinnen diese Zulage ausdrücklich nicht.

    Für die AVR Caritas RK Bayern berücksichtigen wir die Pflegezulage, solange sie von der Arbeitsrechtlichen Kommission (Regionalkommission Bayern) nicht ausgesetzt worden ist. Unseren Recherchen zufolge existiert dazu kein AK-Beschluss.

    Die korrigierten Tabellen werden wir in der kommenden Ausgabe von Wohlfahrt Intern veröffentlichen, sofern sich die Platzierung geändert hat. Für die Platzierung nicht relevante Korrekturen fließen in unseren aktualisierten Entgeltvergleich aller 32 Tabellen ein, den wir ebenfalls in der kommenden Ausgabe veröffentlichen.

    Am Gesamtergebnis ändern die Korrekturen nichts: Die Caritas liegt weiterhin vor Verdi.

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  2. Wir gehen gerne auf Ihre Kritik und Anmerkungen ein:
    Der Artikel "Sieger nach Punkten" findet sich auf den Seiten 14 bis 21. Wir haben einen Hinweis auf den Stichtag der Tabellen nirgendwo gefunden. Ein solcher findet sich im nächsten Artikel ab Seite 22. Hier wird der "Stichtag 1.1/1.2.2013" genannt. Nachdem Tarifsteigerungen sowohl am 1.1. als auch am 1.2. stattgefunden haben (z.B. TVöD, AVR Caritas Bayern und NRW, AVR Caritas Nord) wäre hier vielleicht eine klare Festlegung auf einen statt auf zwei Termine angezeigt gewesen.
    Wir haben uns in unserer Kritik auf Caritas/TVöD konzentriert: hier ist die Problematik der von Ihnen vorgenommenen Stichtagswahl besonders problematisch, weil Sie es unterlassen haben, auf die Ablaufslogik der verschiedenen Erhöhungen hinzuweisen: die vorgezogenen zweimal 1,4 %-Erhöhungen sind der Ausgleich für die gegenüber TVöD-VKA um 4 Monate später erfolgte Erhöhung um 3,5 % in 3 von 6 Caritas-Regionen.
    Dass zur Pflegezulage in Bayern bzw. zu dessen Aussetzung in Bayern kein AK-Beschluss bzw. RK-Beschluss existiert, ändert nichts an der Tatsache, dass sie dem zitierten RK-Bayern-Info zufolge flächendeckend nicht gezahlt wird.
    Zum Gesamtergebnis haben wir uns schon geäußert: die Ablauflogik der Erhöhungen, die von Ver.di mit Tarifbeschluss vom 31.3.2012 durchgesetzt wurde, muss man für einen angemessenen Zeitraum zusammensehen. Und dann führen die von uns dargestellten Verläufe in der Berechnung dazu, dass sich, bezogen auf den gesamten Zeitraum Januar 2012-Dezember 2013 z.B. ein leichter Nachteil von ca. 0,1 % für die RK NRW, Bayern und Bawü ergibt und ein stärkerer Nachteil von ca. 1 % in der Region Nord.

    In der Betrachtung der letzten 40 Jahre kann man auch zu der Feststellung kommen, dass die ÖTV und dann Ver.di (zeitlich) immer vor der Caritas lag, wenn es um die Durchsetzung von Tariferhöhungen ging und die Caritas lag auch nie darüber.

    Interessanter wäre vielleicht aber die Frage, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der kirchlichen und nichtkirchlichen Wohlfahrtsverbände erreichen könnten, wenn sie sich gemeinsam um die Gestaltung und Durchsetzung ihrer Tarife kümmern würden und hier ihre Verantwortung von den Wert der sozialen Arbeit auch (!) in die eigenen Hände nehmen würden.

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  3. Liebe Frau Röthig,

    wo findet sich der Hinweis auf die von Ihnen genannten Stichtage? Ich finde den Hinweis (Zitat: "Alle Abschlusse brs 31.12.2012 berucksichtigt, 'Stichtagsberechnung zum l.l./1.2.2013, unterjährige Entgeltstergerungen bleiben unberücksichtigt, ...") zuerst auf der Seite 24, also in einem anderen Artikel, und von dort an auf den Folgeseiten dieses Artikels, der sich mit den Löhnen der VerwaltungsmitarbeiterInnen beschäftigt. Ich finde den Hinweis nirgends in dem Artikel, den wir hier diskutieren.

    Der fehlende Hinweis ändert auch nichts an der Kritik, dass die Veröffentlichung auf Seiten 14 bis 21 bei Wohlfahrt Intern auf eine "Stichtagsregelung", also einem "Augenblick" basiert und deshalb für einen reellen Vergleich ungeeignet ist. Denn die in der AVR Caritas vorgezogene Erhöhung der Tabellenwerte 2013 in den Regionen Bayern, BW und Nord nichts anderes als ein Ausgleich für die z.T. deutlich verspätete Übernahme der ersten Erhöhung im Jahr 2012.
    Daraus dann auch noch für das ganze Bundesgebiet zu verallgemeinern, ist - wie der Hinweis auf die Region Nord ergibt - zumindest irreführend oder schlicht falsch.
    Wenn denn schon die Abschlüsse verglichen werden - und das tut der Artikel - dann muss zumindest die gesamte Zeitdauer angesehen werden, für die ein solcher Abschluss gilt. In dem Fall dieses Artikels also die Entwicklung über mehrere Jahre, von 2012 bis 2013. Der von Wohlfahrt intern vorgenommene "Stichtagsvergleich" ist zufällig, und das zu verschweigen macht den Artikel nach meiner Meinung unseriös. Der Zusammenhang mit der etwas sehr reisserischen Überschrift verbessert diesen Eindruck nicht.

    Und wenn in dem Artikel dann am Schluss ausgeführt wird (Zitat: "... In der maximalen Erfahrungsstufe gibt es nach TV AWO Bayern und dem Tarifvertrag des Bayerischen Roten Kreuzes zwischen 2700 und 2900 Euro brutto mehr im Jahr. Auch in Nordrhein-Westfalen verdienen AWO-Mitarbeiter in der Altenpflege ab dem dritten Berufsjahr mehr. In der Summe reicht das aber nicht aus. Die Diakonie gewinnt gegen Verdi im Fotofinish Silber.") dann erweckt das bei mir durchaus den Eindruck, dieser Artikel hätte einen noch längeren Vergleich zum Inhalt - und keine Stichtagsregelung.

    Einem Magazin mit dem Anspruch von "Wohlfahrt intern" sollte eine solche - nach meinem persönlichen Eindruck manipulative - Darstellung nicht passieren.

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  4. Im Sinne einer fairen und offenen Auseinandersetzung bitten wir, den ersten Blogeintrag zunächst mit Klarnamen zu kennzeichnen.

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  5. der erste Blogeintrag ist kooperativ von mehreren Mitgliedern aus der Fachkommission Caritas und Kath. Kirche, ver.di Bayern, im e-mail Austausch erstellt worden. Das ist durch die Bezeichnung "Caritas ver.di" dokumentiert.

    Auf den Flyer "zum Blog" in der rechten Spalte darf ich verweisen.

    Ich bin einer der Co-Autoren.

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    1. Wir werden die Debatte um unseren Tarifvergleich in die kommende Ausgabe von Wohlfahrt Intern (Erscheinungstag 1.7.) fortführen. Dazu werden wir die Verdi-Position aus diesem Blog auszugsweise veröffentlichen und auf diesen Blog verweisen. Als Autorenzeile vermerken wir für den ersten, mit ‚caritas verdi‘ gekennzeichneten Beitrag: Erich Sczepanski u.a./Verdi Bayern. Wünschen weitere Autoren namentlich oder andere Verdi-Gliederungen genannt zu werden, posten Sie diese bitte bis Dienstag (18.6) auf diesem Blog. Wir haben bis dahin Gelegenheit, die Autorenzeile im Heft entsprechend zu aktualisieren.

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  6. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    und hier eine erste Analyse des Marburger Bundes Hessen zu den aktualisierten Vergleichen aus dem "Wohlfahrt Intern Jahrbuch 2014".
    MfG Udo Rein
    Betreff: Jahrbuch "So zahlt die Sozialwirtschaft"2014

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das standardisierte Entgeltvergleiche „in die Irre“ führen können, beweist der Entgeltvergleich für Ärztinnen und Ärzte im Jahrbuch 2014, S.30ff.

    Der Werdegang eines Arztes nach dem Hochschulexamen ist typischerweise der Beginn einer Weiterbildung zum Facharzt. Die ärztliche Weiterbildung erfolgt in derzeit 32 Fachgebieten und dauert zwischen 5 bis zu maximal 6 Jahren. Nach dem 5. bzw. 6. Jahr ärztlicher Tätigkeit befinden sich fast alle Ärztinnen und Ärzte nicht mehr in der Entgeltgruppe I (Arzt) sondern in Entgeltgruppe II (Facharzt).
    Die Jahresbruttoverdienste aller Tarifwerke, die noch darüber hinausgehende Erfahrungsstufen enthalten, zeichnen deshalb in der Rubrik „maximale Erfahrungsstufe“ ein völlig falsches Bild. Typischerweise sind das auch keine arztspezifischen Tarifverträge, sondern Anlehnungen an den TVöD.

    Weiterhin werden in den Berechnungen Jahressonderzahlungen berücksichtigt, die Ärztinnen und Ärzten aber nicht gewährt werden.

    KDAVO (ab 1.1.2014 AVR.HN > http://www.kirchenrecht-ekhn.de/showdocument/id/28218 )
    Nach § 37 Abs. 9 KDAVO/AVR.HN gelten die Bestimmungen über die Sonderzahlung von 60% nicht für Ärzte! Bereits das führt zu einer Ergebnisverzerrung.

    Die Erhöhungen in der Entgelttabelle nach Stufen 6, 8 und 9 (Anlage 2A) dürften bei einem Vergleich keine Berücksichtigung mehr finden!
    Stufe 9: > Das Einkommen des Arztes mit mehr als 13 Jahren Berufstätigkeit KDAVO wird mit dem Jahreseinkommen des Arztes nach fünf Jahren ärztlicher Tätigkeit TV-Ärzte/VKA verglichen. Absurd.

    Richtigerweise würden sich die Werte in einem realistischen Vergleich im sechsten Jahr der Berufserfahrung wie folgt darstellen:
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung TV-Ärzte/VKA-MB: 62.056,56 Euro
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung KDAVO/AVR.HN: 56.736 Euro (!)


    DRK-Reformtarif
    Nach Anlage 1 § 8 DRK-Reformtarifvertrag erhalten Ärzte die maximale Erfahrungsstufe erst nach 9 Jahren ärztlicher Tätigkeit.

    Richtigerweise würden sich die Werte in einem realistischen Vergleich im sechsten Jahr der Berufserfahrung wie folgt darstellen:
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung TV-Ärzte/VKA-MB: 62.056,56 Euro
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung DRK-Reformtarif: 4.473,69 x 12= 53.684,28 Euro, Der Wert erhöht sich ab 1.1.2014 um 1%, ab 1.7.2014 um 2,5% und beträgt dann 55.576,65 Euro.


    AVR DW Bayern
    Nach § 36 i.V. mit den Entgelttabellen Anlage 3h) wird die maximale Erfahrungsstufe, als sog. „Erfahrungsstufe“ erst nach 96 Monaten ärztlicher Tätigkeit (also nach 8 Jahren) gewährt.

    Richtigerweise würden sich die Werte in einem realistischen Vergleich im sechsten Jahr der Berufserfahrung wie folgt darstellen:
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung TV-Ärzte/VKA-MB: 62.056,56 Euro
    Arzt im sechsten Jahr der Berufserfahrung AVR DW Bayern: 4.827,78 x 12 = 57.933,36 Euro + 3.862,22 Euro = 61.795,58 Euro

    Da bei Ärzten auch die anderen Vergleiche auf Grund der völlig unterschiedlichen Stufenlaufzeiten „hinken“, rate ich einen Vergleich über das Gesamt-Jahreseinkommen des ersten Jahres, der ersten 1-3 Jahre und ________________________________________für 1- 5 Jahre darzustellen. Das wird den Realitäten gerecht.
    In Kapitel 4 könnte auch noch der Vergleich der Einkünfte durch Bereitschaftsdienste erfolgen, die einen nicht unbeträchtlichen Anteil des Einkommens bei Pflege und Ärzten ausmachen können.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anregungen und Korrekturen in der Wohlfahrtintern 7.8/2014 und im nächsten Jahrbuch berücksichtigen könnten!

    Mit freundlichen Grüßen
    ________________________________________
    RA Udo Rein
    Geschäftsführer
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
    MARBURGER BUND Hessen e. V.

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