Freitag, 8. Februar 2013

Günther Jauch am Sonntag schon wieder mit dem Thema Kirche und kirchliches Arbeitsrecht

...wenns nicht wieder verlegt wird.


Diesmal mit einem katholischen Weihbischof, einem evangelischen Präses sowie Löhrmann, Kerner, Lafontaine.

Günther Jauch, 10. Februar 2013, 21:45 "Die Glaubensfrage: wie lebensnah ist die Kirche"


Die Glaubens-Frage: Wie lebensnah ist die Kirche?
Gäste: Hans-Jochen Jaschke (Weihbischof im Erzbistum Hamburg), Präses Nikolaus Schneider (Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland), Sylvia Löhrmann (Bündnis 90/Die Grünen / stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken), Oskar Lafontaine (Die Linke / Fraktionsvorsitzender im Saarländischen Landtag), Johannes B. Kerner (Moderator)
So viel Emotionen, so viel Resonanz wie auf die Sendung zum Thema „Konzern Kirche" am vergangenen Sonntag sind selten. Der Tenor der meisten Reaktionen: Die Kirchen seien „unbarmherzig", „lebensfremd" und „diskriminierend". Für ihre Moralvorstellungen erntet vor allem die katholische Kirche Unverständnis. Als Arbeitgeber stehen Einrichtungen beider großen Kirchen in der Kritik. Angesichts vieler offener Fragen, hat sich die Redaktion zu einer Fortsetzung des Themas entschlossen.
Wie sehr haben sich die Kirchen von den Menschen entfernt? Missbrauchen kirchliche Einrichtungen ihre Sonderregelungen im Arbeitsrecht? Wie stehen bekennende Christen zur scharfen Kritik an den Amtskirchen?

4 Kommentare:

  1. es ist anscheinend gerade sehr leicht, auf die katholische Kirche einzudreschen - wir machen es den Kritikern aber mit unsäglichen Fehlleistungen (Mißbrauch ...) leicht, Argumente zu finden.
    Mein Problem dabei ist, dass mit dem "alles in einen Topf Spektakel" von den Fragen abgelenkt wird, die sich ändern lassen.
    Schon das Thema "Arbeitsrecht" hat drei völlig unterschiedliche Bereiche - Loyalitätspflichten, Betriebsverfassung (innerbetriebliche Mitbestimmung) und Arbeitsvertragsinhalte ... wir wollen hier das letztere Ansprechen: den so genannten "Dritten Weg", der aus einer Zeit stammt, in der mit Begriffen wie "Volksgemeinschaft", "Betriebsgemeinschaft" und "Dienstgemeinschaft" die "Gemeinschaft der Kirche" ersetzt werden sollte.
    Und das daraus entspringende faschistische Konsensmodell der "Tariffindung" ist bereits damals auf päpstliche Kritik gestoßen.
    Massive Fehlleistungen wie Missbrauch sind ein Skandal und werden wohl immer noch von Einzelnen begangen, unbestreitbar - aber sie lenken vom eigentlichen Problem ab, dem, das meine Kirche den Kontakt zur Arbeitnehmerschaft verloren hat, weil sie sich selbst immer noch weigert, die eigene Soziallehre für sich anzunehmen.

    AntwortenLöschen
  2. aufgrund einer Nachfrage:
    die historische Kontinuität des Begriffs "Dienstgemeinschaft" hat Hermann Lühs in seiner Dissertation deutlich gemacht,
    und die Päpstliche Kritik ist so unter der Überschrift "[Kritik am faschistischen Korporativstaat]" Nrn 91 ff in der Enzyklika QUADRAGESIMO ANNO Seiner Heiligkeit Papst Pius XI. (1931) enthalten.
    Nachzulesen unter http://www.christusrex.org/www1/overkott/quadra.htm
    Wer den Text liest, wird zur Struktur des Dritten Weges durchaus frappante Übereinstimmungen finden.
    z.B.:
    92. Der Staat verleiht der Gewerkschaft die rechtliche Anerkennung, und zwar nicht ohne Monopolstellung, insofern ausschließlich die so anerkannte Gewerkschaft Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber vertreten, ausschließlich sie Tarifverträge und Tarifgemeinschaften schließen kann. Die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft ist freigestellt, und nur in diesem Sinne kann die gewerkschaftliche Organisation als frei bezeichnet werden, ...
    man ersetze "Staat" durch "Kirche" und schon hat man eine Ausformung des "Dritten Weges", die en in manchen ARKen praktizierten Beteiligungsmöglichkeiten von Gewerkschaften in der Kommission betrifft

    93. Die berufsständischen Körperschaften sind zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Gewerkschaften ...
    man ersetze "berufsständische Körperschaften" durch "arbeitsrechtliche Kommissionen"

    94. Arbeitseinstellungen sind verboten; wenn die streitenden Teile sich nicht einigen können, schlichtet die Behörde.
    man ersetze "die Behörde" durch "Zwangssschlichtung"

    mehr, denke ich, kann jeder, der nicht blind ist, selbst lesen

    AntwortenLöschen
  3. Danke für die Hinweise, das klärt auch meine Irritationen: nicht der Konsensbegriff als solcher ist das Problem, sondern die ideologische Zurüstung des "Konsensmodells" zu einer Konstruktion, die objektiv vorhandene Interessendifferenzen (in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten) verschleiert. Wenn man den Historikern glauben darf (z.B. Götz Aly) hat deine gewagte Formulierung schon auch was für sich.
    Deine Hinweise auf die katholische Soziallehre macht dir sowieso keiner nach!

    Jürgen

    AntwortenLöschen
  4. Bitte - Irritationen sind dazu da, aufgeklärt zu werden. Und manchmal braucht es gewagte Formulierungen, um "wach zu rütteln" und auf einen Missstand aufmerksam zu machen.

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.